Mitte September 2018 trat eine Änderung des Energiesteuergesetzes und der zugehörigen Durchführungsverordnung in Kraft, die u.a. Auswirkungen auf die Besteuerung der Verwendung gasförmiger Kohlenwasserstoffe aus Klär- und Faulgasen hat. Die Steuersätze bleiben zwar unverändert, aber bei den Tatbeständen für die Steuerbefreiung gibt es Änderungen. Die Generalzolldirektion hat dazu ausführliche Hinweise und Erläuterungen verfasst, die wir hiermit zur Verfügung stellen.