Steuerzahlerbund NRW identifiziert Monschau als Kommune mit höchsten Abwassergebühren


Demnach muss ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Monschau pro Jahr 1.231,60 Euro für die Abwasserentsorgung bezahlen. Im münsterländischen Reken sind es 246,50 Euro – fast 1.000 Euro weniger.


Die Gebühren sowohl bei Müll als auch bei Abwasser verharrten „auf relativ hohem Niveau“, sagte der Vorsitzende des NRW-Steuerzahlerbundes, Rik Steinheuer. So zahle der vierköpfige Musterhaushalt mit einem jährlichen Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer 130 m² großen überbauten, abflusswirksamen Grundstücksfläche im Landesdurchschnitt 723,42 Euro pro Jahr. Im Jahr 2018 waren es noch 722,99 Euro gewesen. Allerdings könnten zum Beispiel Regenwassergebühren eingespart werden, wenn man das Dach begrüne oder weniger Fläche des Grundstücks versiegele. Auch könne der Gebührenzahler seine Schmutzwassergebühr reduzieren, indem er Abzugsmengen geltend macht, die beispielsweise für die Gartenbewässerung anfallen und somit nicht in die Kanalisation fließen.


Weiter berichtete der Steuerzahlerbund, dass der Abwassergebührenanstieg in Rietberg, Mettingen, Gütersloh oder Harsewinkel durch höhere Aufwendungen für die Klärschlammentsorgung verursacht wurde. Der Rückgang der Abwassergebühren, zum Beispiel in Titz, Grefrath und Kempen, sei durch gesunkene Wasserverbandsbeiträge möglich geworden. Zudem habe in Titz die Gewährung der so genannten Abwassergebührenhilfe des Landes NRW zum Rückgang der Abwassergebühren beigetragen.


Zur Reduzierung der Abwassergebühren fordert der BdSt NRW, die kalkulatorischen Abschreibungen anhand des niedrigeren Anschaffungswerts und nicht anhand vom höheren Wiederbeschaffungszeitwert zu ermitteln. Auch sollte auf eine Eigenkapitalverzinsung verzichtet werden. Darüber hinaus sollte kein Kapitaltransfer aus dem Abwassergebührenhaushalt an den kommunalen Haushalt möglich sein. Der Steuerzahlerbund spricht sich außerdem dafür aus, dass die Straßenbaulastträger Bund, Land und Kreis Niederschlagswassergebühren entrichten müssen, wenn Regenwasser von ihren Straßen in die kommunale Kanalisation gelangt.


Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hält keine der Berechnungen des BdSt NRW für stichhaltig. Die zugrunde gelegten Zahlen bildeten nicht die realen Verhältnisse vor Ort ab, etwa landschaftliche Besonderheiten oder uneinheitliche Kundenstrukturen in Einfamilien- oder Hochhausgebieten, kritisierte der Verband.