Die Online-Petition von Christina Bosch aus Blaubeuren im Alb-Donau-Kreis hätten mehr als 48.000 Menschen unterschrieben, teilte das Umweltministerium in Stuttgart mit. In Deutschland sollte die vierte Reinigungsstufe verbindlich eingeführt werden, weil sie Spurenstoffe, wie zum Beispiel Rückstände von Arzneimittelwirkstoffen, aus dem Abwasser herauszufiltern vermag, fordern die Petenten.
„Ich finde es gut, dass so vielen Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg eine gute Wasserqualität und ein lebendiges Ökosystem am Herzen liegt“, sagte Untersteller. Das Land setze schon seit mehreren Jahren hohe Fördermittel dafür ein, dass die Gewässer als Lebensraum für eine Vielzahl von aquatischen Organismen, für den Erhalt der biologischen Vielfalt und des ökologischen Gleichgewichts geschützt werden. „Wir machen da schon sehr viel“, so der Minister.
Ministeriumsangaben zufolge sind in Baden-Württemberg aktuell 15 kommunale Kläranlagen mit der vierten Reinigungsstufe ausgerüstet. Bei weiteren 17 Kläranlagen werde eine solche Reinigungsstufe gerade gebaut oder geplant. „Damit kann Abwasser von bis zu 2,2 Millionen Menschen von Spurenstoffen gereinigt werden – vorsorglich und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus“, stellte Untersteller klar. „Damit sind wir Vorreiter in Deutschland.“
Der Ausbau soll vor allem an besonders sensiblen Gewässern wie dem Bodensee und an Bächen und Flüssen intensiviert werden, die einen hohen Anteil an Kläranlagenablauf aufweisen, teilte das Ministerium weiter mit. Untersteller unterstrich, dass sich niemand im Land Sorgen darum machen müsse, dass unzureichend geklärtes Abwasser in die Gewässer gelangt. „Mir ist wichtig zu betonen, dass der in der Abwasserverordnung verankerte Stand der Technik von den meisten der etwa 900 kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg sogar übertroffen wird.“ Deshalb bestehe keine Notwendigkeit, die vierte Reinigungsstufe flächendeckend einzuführen.