BMU: Keine fundierten Belege für starke Nitratbelastung durch Abwasser


Das BMU verweist darauf, dass Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsstärkstes Bundesland in Deutschland die Frage, ob die Grundwasserkörper durch Siedlungseinflüsse maßgeblich beeinflusst werden, durch das Forschungszentrum Jülich, hat untersuchen lassen. Im Ergebnis sei festzuhalten, dass zwar punktuelle Belastungen aus undichten Kanälen auftreten, diese jedoch so punktuell seien, dass sie nicht maßgeblich für die Einstufung des Grundwasserkörpers in den schlechten Zustand nach Wasserrahmenrichtlinie  seien. Ergebnis sei, dass sich kein Grundwasserkörper in Nordrhein-Westfalen aufgrund einer anderen Quelle als der Landwirtschaft in einem schlechten Zustand wegen Nitrat befinde. 


Kläranlagen verfügen in der Regel über eine Stickstoffelemination


Kommunale Kläranlagen in Deutschland verfügen in der Regel über eine Stickstoffelemination, stellt das Ministerium fest. Nach Anhang 1 der Abwasserverordnung ist der Stickstoffgehalt für die Einleitung in ein Gewässer auf 10 Milligramm pro Liter begrenzt. Für die Auffassung, dass die Nitratbelastungen der Gewässer stärker oder zumindest zu gleichen Teilen durch Abwasser verursacht werden, gibt es dem Ministerium zufolge es keine fundierten Belege.


„Um Konsens mit den Betroffenen bemüht“


Das BMU betont des Weiteren, dass sich Bund und Länder, über Parteigrenzen hinweg und zusammen mit den Betroffenen, in der letzten Legislaturperiode sehr intensiv bemüht hätten, zu einem Konsens im Düngerecht zu kommen. Jeder der daran beteiligt war, wusste, dass es nicht sicher ist, ob das letztendlich vereinbarte Kompromisspaket von 2017 zur Erfüllung der europarechtlichen Anforderungen genügen würde. Es gab damals schon Stimmen, die dies für unwahrscheinlich hielten und – auch im Interesse der Planungssicherheit der Landwirtinnen und Landwirte – auf weitereichende Maßnahmen gedrängt haben. Das wussten auch diejenigen, die sich damals und heute am stärksten gegen ausreichende Maßnahmen aussprechen. Die Vorgaben des Urteils müssen nun vollständig und zügig umgesetzt werden. Nur so können die Strafzahlungen, die mit dem am 26. Juli 2019 durch Zustellung des Mahnschreibens und der verbundenen Eröffnung des Zweitverfahrens, drohen, noch vermieden werden. Dabei drängt die EU-Kommission zur Eile.


Den Vorwurf, auch die Abwasserentsorgung trage stark zur Nitratbelastung bei, hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) bereits als „reines Ablenkungsmanöver“ bezeichnet, und die Niedersächsische Landesregierung hat in der Antwort auf eine Anfrage im Landtag ebenfalls betont, dass Einleitungen aus Kläranlagen bei Nährstoffbelastungen keine große Rolle spielten.