EU-Kommission begrüßt vorläufige Einigung auf Wiederverwendung von Abwasser


Die neuen Vorschriften, die die Kommission im Mai 2018 vorgeschlagen hatte, sehen harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung vor.


„Mit dieser vorläufigen Einigung erhält die EU ein wirksames Instrument zur Bewältigung einiger der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen“, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Neben Wassereinsparungen und Maßnahmen für eine effizientere Wassernutzung könne die Verwendung von aufbereitetem Wasser in der Landwirtschaft einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Wasserstress und Trockenheit leisten.


Regelmäßige Wiederverwendung von Wasser bislang nur in wenigen EU-Mitgliedstaaten


Nach Angaben der EU-Kommission wird derzeit nur in wenigen Mitgliedstaaten Wasser regelmäßig wiederverwendet. Somit werde das vorhandene Potenzial für die Wasserwiederverwendung bei Weitem nicht hinreichend ausgeschöpft. Die neu vereinbarten Vorschriften erleichtern und fördern den stärkeren Einsatz aufbereiteten Abwassers, so dass Landwirte in der EU besser vorhersehen, wie viel sauberes Wasser zur Verfügung steht, und sich besser an den Klimawandel anpassen können. Durch die Festlegung von Mindestanforderungen gewährleisten die neuen Vorschriften die Sicherheit dieser Praxis und bewirken, dass Verbraucher landwirtschaftlichen Erzeugnissen im EU-Binnenmarkt mehr Vertrauen entgegenbringen, betonte die Kommission.


Nach den neuen Rechtsvorschriften soll gereinigtes kommunales Abwasser, das bereits bestimmten Behandlungen nach Maßgabe der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser durchlaufen hat, einer Weiterbehandlung unterzogen werden, hieß es weiter. Damit soll es die neuen Mindestqualitätsparameter einhalten und somit in der Landwirtschaft verwendet werden können.