Mit der geplanten Verordnung soll die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtert und somit die Wasserknappheit bekämpft werden, teilte das Parlament mit. Der Entwurf wurde in erster Lesung mit 588 Stimmen bei 23 Gegenstimmen und 66 Enthaltungen angenommen. Die Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat würden aufgenommen, wenn dieser seinen eigenen Standpunkt festgelegt hat, erklärte das Parlament.
Nach Darstellung des Europaparlaments definiert die Verordnung Mindestqualitätsstandards für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft. Sie enthält zudem Verpflichtungen für Betreiber von Anlagen zur Bereitstellung, Verteilung und Lagerung von Wasser zur Wiederverwendung sowie Maßnahmen zum Risikomanagement. Das aufbereitete kommunale Abwasser soll zur Bewässerung von Agrargütern verwendet werden, die für den Verzehr, zur Weiterverarbeitung von Nahrungsmitteln und nicht für den Verzehr bestimmt sind.
Laut Verordnung muss die Kommission innerhalb von fünf Jahren prüfen, ob Wasser auch in anderen Bereichen wiederverwendet werden kann. Nach Beschluss des Europaparlaments können die EU-Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit selbst bestimmen, ob sie den Anwendungsbereich der Wasserwiederverwendung ausdehnen wollen, zum Beispiel in der Industrie oder zur Verbesserung der Infrastruktur und der Umwelt. Voraussetzung hierfür sei, dass die menschliche Gesundheit, Tiere und die Umwelt umfassend geschützt werden.