Laut der IKSR belasten vor allem Arzneimittelrückstände, Röntgenkontrastmittel, Pflanzenschutzmittel und unterschiedliche Industriechemikalien den Rhein. Die Kommission habe deswegen die unterschiedlichen Ansätze der Anrainerstaaten zur Eintrags-Vermeidung ausgewertet und im Anschluss gemeinsame Empfehlungen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen in Gewässern im Rheineinzugsgebiet erarbeitet.
Als wichtigste Maßnahme erachtet die IKSR eigenen Angaben zufolge Lösungen an der Quelle – die bei den Verbrauchern ansetzten. Zur Reduzierung unnötiger Einträge von Humanarzneimitteln könnten Aufklärungskampagnen zur richtigen Entsorgung nicht verbrauchter Arzneimittel beitragen. Auch sei die separate Sammlung von mit Röntgenkontrastmitteln verunreinigtem Abwasser denkbar. Allerdings könne dies das Problem der Mikroverunreinigungen nicht völlig lösen. Deswegen sei eine Kombination aus Maßnahmen von der Quelle bis zur Abwasserbehandlung erforderlich, um die Einträge in Gewässer zu vermindern.
Wo ist eine zusätzliche Reinigungsstufe sinnvoll?
Für kommunale Abwassersammel- und Behandlungssysteme empfiehlt die IKSR in Frage kommende Kläranlagen auszuwählen, die mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe – beispielsweise Ozonierung oder Aktivkohle – ausgestattet werden sollten. Grund hierfür sei, dass Kläranlagen für viele der betrachteten Stoffgruppen, wie beispielsweise für Arzneimittelrückstände, einen relevanten Eintragspfad in die Oberflächengewässer darstellen.
Eine zusätzliche Reinigungsstufe mit breitem Wirkungsspektrum ist den Angaben zufolge unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips vorteilhaft. Damit könnten auch neue bzw. bisher nicht identifizierte Stoffe reduziert werden. Jedoch dürften zusätzliche Reinigungsmaßnahmen an kommunalen Kläranlagen nicht dazu führen, dass dezentrale Maßnahmen, wie etwa die Vorbehandlung industrieller Abwässer, und Maßnahmen an der Quelle vernachlässigt werden.