Blitzabfrage: AbwVO Anhang 55 - Wäschereien


Hintergrund ist folgender: Der mittlerweile ca. 20 Jahre alte Anhang 55 geht von Wasserverbrauchsmengen aus (ca. 20 l/kg Trockenwäsche für Berufskleidung), die nicht mehr dem heutigen Stand der Technik (8 l/kg) entsprechen. Dadurch würden Wäschereien, die Wassersparmaßnahmen durchführen, schlechter gestellt, bzw. die Einhaltung der Grenzwerte des Anhang 55 verunmöglicht.
Denn dadurch erhöht sich die Konzentration der Schadstoffe gemäß Anhang 55 mit der Folge, dass u. U. in eine zusätzliche betriebliche Abwasseraufbereitung investiert werden müsste.
Ihre Rückmeldungen senden Sie bitte direkt an Herrn Martin Kröll im MUEEF (Martin.Kroell@mueef.rlp.de, 06131 16 4431), idealerweise bis zum 20. Januar.


Vielen Dank für Ihre Unterstützung.