Außerdem seien die hygienischen Risiken nicht zu unterschätzen. In dem seit Ende vergangenen Jahres vorliegenden Koalitionsvertrag kündigen CDU und Grüne an, die Einführung von Brauchwassersystemen in Industrie- und Wohnanlagen zu forcieren, um auch mit dieser Maßnahme die Versorgung der Bevölkerung mit gutem Trinkwasser nachhaltig zu sichern.
Grundsätzlich hat es der LDEW begrüßt, wie der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen beim Thema des Schutzes des Wassers als Lebensgrundlage die Schwerpunkte setzt. So heißt es in dem Vertrag etwa, das Vorsorge- und Verursacherprinzip solle auch mit Blick auf den Schutz des Wassers weiter gestärkt werden.
Auch die VKU-Landesgruppe Hessen hat gelobt, dass der Koalitionsvertrag die Bedeutung der Qualität des Trinkwassers und des Gewässerschutzes richtig herausstelle. Bevor über die Nutzung von Brauchwasser in Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten entschieden werden, seien aber Fragen der Gesundheitshygiene, der Finanzierung sowie der Wirtschaftlichkeit zu klären. In diesem Zusammenhang sei auch die kommunale Selbstverwaltung zu beachten.
Dem LDEW zufolge verfügt Hessen über ausreichend Wasser - das habe auch der Hitzesommer 2018 gezeigt. Erforderlich wären nach Auffassung des Verbandes vielmehr Maßnahmen zur Stärkung und Vernetzung der Wasserinfrastruktur und zur Aufrechterhaltung der hohen Qualität der Wasserressourcen. Dafür werde in dem Koalitionsvertrag zu Recht eine Stärkung des Vorsorge- und Verursacherprinzips anvisiert. Leider laufen die dann folgenden Punkte konsequent an diesem Ziel vorbei: An mehreren Stellen des Vertrags ist davon die Rede, dass die Kläranlagen als „Schadstoffemittenten“ in den Fokus genommen werden sollen. Die Kläranlagen sind nach Ansicht des LDEW aber nicht die Verursacher der Verschmutzungen. In diesen nach seiner Auffassung kritischen Punkten stehe der Verband weiter im Dialog mit der Landesregierung.