DWA aktualisiert Merkblatt zur Klärschlammtrocknung


Hintergrund für die Überarbeitung und inhaltliche Erweiterung des Merkblatts sind die 2017 im Düngemittelrecht und im Abfallrecht beschlossenen neuen Regelungen zur Klärschlammbehandlung und -verwertung, die neue Weichen für die Zukunft der Klärschlammentsorgung stellen.


In Deutschland lägen umfangreiche Erfahrungen mit der Trocknung von Klärschlamm vor, teilte die DWA mit. So dienen Klärschlammtrocknungsanlagen dem weitergehenden Wasserentzug aus einem in der Regel zuvor mechanisch entwässerten Klärschlamm. Ziel ist es dabei, die Masse zu reduzieren, den Heizwert zu erhöhen und/oder die biologische Stabilität zu verbessern. Außerdem wird auch eine Reduktion der im Schlamm enthaltenen Mikroorganismen erreicht (Hygienisierung).


DWA-M 379 greift die technischen Entwicklungen seit Erscheinen der Vorgängerausgabe des Merkblatts im Jahr 2004 auf und stellt die Neuerungen und Weiterentwicklungen umfassend sowie praxisorientiert dar, erklärte die Vereinigung. Die praktischen Betriebserfahrungen der letzten zehn Jahre seien in das Merkblatt eingeflossen. Diese Kenntnisse sollen Planern und Betreibern helfen, Klärschlammtrocknungsanlagen technisch sicher und wirtschaftlich auszulegen.


Zu den Neuerungen des Merkblatts schreibt die DWA, dass unter anderem Auslegungs- und Bemessungshinweise aktualisiert wurden. Ergänzungen gebe es auch hinsichtlich sicherheitstechnischer Aspekte, der Abwärmenutzung sowie neuer Entwicklungen insbesondere bei Bandtrocknern, solaren und abwärmegestützten Hallentrocknern. Auch finde die technische Peripherie stärkere Beachtung. Als zusätzliche Neuerung enthalte das Merkblatt Hinweise für die Auswahl eines geeigneten Trocknungsverfahrens.


Das Merkblatt wurde von der DWA-Arbeitsgruppe KEK-3.1 „Klärschlammtrocknungsanlagen“ (im Auftrag des DWA-Hauptausschusses „Kreislaufwirtschaft, Energie und Klärschlamm“ im DWA-Fachausschuss KEK-3 „Energetische Verwertung und thermische Behandlung“ erstellt. Es wird bis zum 31. August 2019 öffentlich zur Diskussion gestellt.


Hinweise und Anregungen erbittet die DWA schriftlich, möglichst in digitaler Form, an Josefine Dahmen, dahmen@dwa.de. Für den Zeitraum des öffentlichen Beteiligungsverfahrens kann der Entwurf kostenfrei im DWA-Entwurfsportal eingesehen werden. Dort ist auch eine digitale Vorlage zur Stellungnahme hinterlegt. Im DWA-Shop ist er als Printversion oder als E-Book im PDF-Format erhältlich.


DWA-M 379 hat einen Umfang von 87 Seiten und ist unter der ISBN 978-3-88721-822-5 zum Ladenpreis von 88,50 Euro erhältlich. Fördernde DWA-Mitglieder zahlen 70,80 Euro. Weitere Infos unter www.dwa.de.