Nach 30 Jahren sollte die Abgabe an die heutigen Herausforderungen der Abwasserwirtschaft angepasst werden, da sie sonst nur noch eine Mehrbelastung der Abwasserkunden sei, erklärt der Verband.
Der VKU hat die kommunalen Abwasserentsorger zu den Reformvorschlägen befragt. An der Befragung hätten sich 86 Abwasserentsorger beteiligt, die 624 Kläranlagen der Größenklassen 1 bis 5 betreiben, so der Verband in seinem „Faktencheck“. Die Ergebnisse zeigten die praktischen Auswirkungen der Reformvorschläge für die Abwasserentsorger und ihre Kunden auf und leisteten damit einen wesentlichen Beitrag für die laufende Reformdiskussion.
Die Abschaffung des halbierten Abgabesatzes würde für 94 Prozent der Befragten zu einer Verdoppelung der zu zahlenden Abwasserabgabe führen, berichtet der VKU von den Ergebnissen der Befragung. Auch werde deutlich, dass Verrechnungsmöglichkeiten Investitionen fördern. Die Anzahl der Unternehmen, die Verrechnungen in Anspruch nehmen konnten, sei in den letzten zehn Jahren von 65 auf etwa 50 Prozent gesunken. Die Mehrheit der Unternehmen erwarte eine Fortsetzung und Beschleunigung dieser Entwicklung, betont der VKU. Durch eine Ausweitung und Neuausrichtung der Verrechnungsmöglichkeiten könnte die Abwasserabgabe zur Verbesserung der Gewässerqualität beitragen, ohne die Abwasserkunden zusätzlich zu belasten.
Verrechnungen: Mehrheit der Abwasserentsorger erwartet Fortsetzung und Beschleunigung
Weiter führt der VKU in seinem „Faktencheck“ aus, dass drei Stellschrauben für die aus der Abwasserabgabe resultierende finanzielle Belastung wesentlich seien. Das seien die Höhe des Abgabesatzes, die Ermäßigungsoption und halbierte Abgabesätze sowie Verrechnungen. Eine Erhöhung des derzeitigen Abgabesatzes von 35,79 Euro pro Schadeinheit würde sich in Abhängigkeit vom Umfang deutlich auf die von den Unternehmen in Summe zu zahlende Abwasserabgabe auswirken, warnt der Verband. In der Praxis werde der volle Abgabesatz allerdings nur von sehr wenigen Abwasserentsorgern entrichtet.
Nach den Befragungsergebnissen des VKU zahlen nahezu alle Abwasserentsorger den halbierten Abgabesatz von 17,90 Euro pro Schadeinheit, heißt es im „Faktencheck“ weiter. Alleine die erwartete Streichung dieser Ermäßigungsoption würde für die meisten abgabepflichtigen Einleitungen zu einer Verdopplung der zu zahlenden Abwasserabgabe führen – und das bereits ohne die zusätzliche Erhöhung des Abgabesatzes.
Zu den möglichen Verrechnungen schreibt der VKU, dass diese in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen seien. Hintergrund sei, dass die Anforderung einer mindestens 20-prozentigen Reduzierung der Schadstofffracht im betreffenden Abwasserstrom in derart substanziellem Umfang kaum noch zu realisieren sei und damit das Potenzial zur Umsetzung verrechnungsfähiger Maßnahmen für viele Unternehmen mehr und mehr ausgeschöpft sei. Das führe im Ergebnis schon heute dazu, dass die von den Unternehmen zu entrichtende Abwasserabgabe steige.
Verrechnungsmöglichkeiten als wesentlicher Baustein für die Akzeptanz der Abwasserabgabe
Für die Akzeptanz der Abwasserabgabe sind die Verrechnungsmöglichkeiten ein ganz wesentlicher Baustein, betont der VKU. Für knapp 80 Prozent der Befragten sei dies relevant bzw. sehr relevant. Daher schlägt der VKU vor, dass neben einer Streichung der 20-Prozent-Regelung die Neuausrichtung der Verrechnungen insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung von Verschmutzungen des Grundwassers und von Fremdwasseranfall aufgrund schadhafter Kanäle sowie Maßnahmen zur Anpassung an ein verändertes Niederschlagsverhalten (Starkregen) infolge der Klimaänderung und zur Anpassung an den demografischen Wandel aufgreifen sollte. In Fällen, in denen sich der Abwasserentsorger für den Ausbau zusätzlicher Reinigungsstufen zur Reduzierung der Spurenstoff- und Keimbelastung entscheidet, sollten die entsprechenden Maßnahmen ebenfalls verrechnungsfähig sein, fordert der Verband.
Bei den kommunalen Abwasserentsorgern, die in den letzten Jahren Investitionen weiterhin verrechnen konnten, hatte dies deutliche Auswirkungen auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden Abwasserabgabe. Laut „Faktencheck“ konnte über ein Viertel der Befragten die Abgabenlast um mindestens 75 Prozent reduzieren. Dieser Effekt müsse bei den Kostenabschätzungen zu den Reformszenarien zwingend mitberücksichtigt werden.