Zum Entwurf des Arbeitsblatts seien im Gelbdruckverfahren umfangreiche Stellungnahmen eingegangen. Das verdeutliche das enorme Interesse der Fachöffentlichkeit und die große Bedeutung der Regelungen für die zukünftige Anwendungspraxis.
Künftig soll DWA-A/M 102 bzw. BWK-A/M 3 aus fünf Teilen bestehen, kündigte die Vereinigung an. Teil 1 soll „Allgemeines“ mit grundlegenden Erläuterungen zu den emissions- und immissionsbezogenen Regelungen in den Teilen 2 bis 5 enthalten. Teil 2 habe den Titel „Emissionsbezogene Bewertungen und Regelungen für Regenwetterabflüsse in Siedlungen“, Teil 3 den Titel „Immissionsbezogene Bewertungen und Regelungen zur Einleitung von Regenwetterabflüssen in Oberflächengewässer“, Teil 4 den Titel „Wasserhaushaltsbilanz für die Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in Siedlungsgebieten“ und Teil 5 den Titel „Hydromorphologischer und biologischer Nachweis im Rahmen des Immissionsnachweises“.
Die Teile 1 bis 3 sollen als Arbeitsblätter, die Teile 4 und 5 als Merkblätter veröffentlicht werden.
Die weitere Zeitplanung sehe vor, den Stellungnehmenden Anfang 2020 die individuelle Kommentierung ihrer Einwände mit der Entscheidung der Gremien zur Berücksichtigung zusammen mit den überarbeiteten Textfassungen der Teile 1 bis 3 der Arbeits- und Merkblattreihe DWA-A/M 102/ BWK-A/M 3 zu übersenden, hieß es weiter. Die Merkblätter DWA-M 102-4 und DWA-M 102-5 bzw. BWK-M 3-4 und BWK-M 3-5 sollen parallel dazu in eigenständigen Gelbdruckverfahren der Fachöffentlichkeit vorgelegt werden. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens ist noch unklar, wann die Weißdrucke der Teile 1 bis 3 der Arbeits- und Merkblattreihe veröffentlicht werden, so die DWA.