Abwasserabgabengesetz: Novellierung verzögert sich wegen Corona-Krise


Verlässliche Angaben zu Terminen oder Vorhersagen zum Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens lassen sich in der derzeitigen Situation nicht treffen, erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMU) auf Anfrage von EUWID.


Geänderte Voraussetzungen für die Gesetzesfolgenabschätzung


Die Corona-Pandemie habe die Voraussetzungen für die Gesetzesfolgenabschätzung geändert. Daher werde aktuell überprüft, welche Folgen die Krise auf das Gesetzgebungsverfahren und die Regelungsinhalte des Gesetzentwurfs hat. In diesem Zusammenhang würden auch die Gesetzesfolgenabschätzung und die Kostenabschätzungen erneut geprüft.


Kernpunkte der Novelle: Optionale Messlösung und Spurenstoffabgabe


Kernpunkte der Novelle sind laut Sprecher die Einführung einer sogenannten optionalen Messlösung mit kontinuierlichen Messungen anstelle der bisher nur alleinig vorgesehenen Bescheidlösung sowie einer Spurenstoffabgabe für kommunales und industrielles Abwasser. Darüber hinaus seien unter anderem die Verrechnung von Investitionen, der Wegfall der Halbierung des Abgabesatzes bei Einhaltung des Standes der Technik (StdT), eine Inflationsanpassung sowie eine Niederschlagswasserabgabe vorgesehen.


Novellierung im Schwarz-Roten Koalitionsvertrag vereinbart


Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 vereinbart, dass die Abwasserabgabenregelung mit dem Ziel der Reduzierung von Gewässerverunreinigungen weiterentwickelt werden soll. Auch die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser habe den Bund gebeten, die Novellierung des Abwasserabgabengesetzes in dieser Legislaturperiode anzugehen, erklärte das BMU.