Corona-Pandemie behindert bodenbezogene Klärschlammverwertung in Ostfrankreich


Das habe die Nationale Agentur für Ernährung, Umwelt- und Arbeitsschutz ANSES entschieden. Daher werde die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen aus kommunalen oder industriellen Kläranlagen, die potenziell kontaminierte häusliche Abwässer enthalten, vorerst ausgesetzt. Ausgenommen seien hygienisierte Klärschlämme.


Landwirtschaftliche Verwertungsquote bei 86 Prozent


Nach Angaben der Wasseragentur fallen in den Kommunen und der Industrie des Einzugsgebiets jährlich ca. 750.000 Tonnen Rohschlamm an. Davon gelten ca. 60 Prozent oder etwa 430.000 Tonnen als nicht hygienisiert. Da 86 Prozent der Klärschlämme in der Region landwirtschaftlich verwertet würden, sei ein Entsorgungsnotstand eingetreten. Daher habe der Verwaltungsrat bereits am 14. Mai beschlossen, den betroffenen Gebietskörperschaften und Betrieben eine außerordentliche Hilfe von sechs Millionen Euro zu gewähren.


Lagerkapazitäten könnten in zwei oder drei Monaten erschöpft sein


Es bestehe dringender Handlungsbedarf, da die Lagerkapazitäten für Klärschlamm innerhalb von zwei oder drei Monaten erschöpft sein könnten, macht die Wasseragentur deutlich. Die Klärschlammausbringung erfolge in der Regel im Frühjahr oder Sommer. Zur Entspannung der Situation schlägt die Wasseragentur entweder Anpassungsmaßnahmen beim bestehenden Entsorgungsweg oder die Wahl alternativer Maßnahmen vor. Erstere könnten jedoch zeitaufwändig sein.


Beihilfe zwischen 4 und 75 Euro pro Tonne Klärschlamm


Der Verwaltungsrat habe eine Pauschalbeihilfe beschlossen, die auf den Referenzkosten der möglichen alternativen Maßnahmen basiert. Gefördert würden etwa die Überkalkung des Schlamms, die Kalkung im Silo in situ, die mobile Entwässerung und Kalkung vor der Ausbringung, der Transport des entwässerten Schlamms zu einer Kompostierungsplattform mit Ausbringung sowie die Klärschlammverbrennung. Die Beihilfe beläuft sich den Angaben zufolge auf 4 bis 75 Euro pro Tonne und soll die zusätzlichen Betriebskosten decken. Sie gelte für Kosten, die seit dem 2. April 2020 entstanden sind.