Ziel des Sachverständigengutachtens war es dem UBA zufolge, den Förderschwerpunkt „Energieeffiziente Abwasseranlagen“ (EEA) des Umweltinnovationsprogramms (UIP) auszuwerten und zusammenfassend abschließend zu bewerten. Dabei waren die Förderkriterien auch aus heutiger Sicht zu prüfen und Empfehlungen für künftige Förderungen zu entwickeln. Bei der Auswertung sei deutlich geworden, dass zukünftig anlagenbezogene Idealwerte zugunsten fixer Zielwerte als Kriterium herangezogen werden und Energieanalysen vor und nach der Maßnahme durchgeführt werden sollten.
Aufgrund des den Angabe zufolge „inzwischen stark gestiegenen Wissensstandes“ werden in der Studie verschiedene Anpassungen der Förderkriterien für künftige Projekte oder Förderschwerpunkte empfohlen. Sinnvoll seien insbesondere der Ersatz fixer Zielwerte zugunsten anlagenbezogener Idealwerte und die begleitende Durchführung von Energieanalysen auch vor und nicht nur nach der Umsetzung der Maßnahmen. Dies sei im neuen Förderschwerpunkt bereits aufgegriffen worden. Die geförderten Projekte hätten gezeigt, dass die Einwohner-spezifische Stromerzeugung aus Faulgas sogar im Mittel um 45 Prozent gesteigert werden konnte, ohne dass es zu Verschlechterungen der Reinigungsleistung gekommen sei. Maßgeblich für die Effizienzsteigerung waren weniger der Einsatz völlig neuer Technologien als vielmehr die Optimierung und innovative Kombination bekannter und neuartiger Verfahren mit Blick auf Energieeffizienz und Ressourcenschutz.
In den Projekten seien im Mittel Stromeinsparungen von 20 Prozent und eine Steigerung der Stromerzeugung aus Faulgas um 28 Prozent erreicht worden - auch das ohne Verschlechterungen der Reinigungsleistung.
Wirtschaftlichkeit stark abhängig von Energierecht und Strompreis
Die Wirtschaftlichkeit einer Energieeffizienzsteigerung sei stark abhängig von energierechtlichen Vorgaben und vom Strompreis. Da der Strompreis für Kläranlagenbetreiber vor allem in den ersten eineinhalb Dekaden dieses Jahrhunderts stark angestiegen sei, habe dies zu einer deutlich verbesserten Rentabilität der Energiesparmaßnahmen und damit zu verstärkten Aktivitäten in diesem Bereich beigetragen. Auf der anderen Seite seien durch diverse Neuregelungen im Energierecht zahlreiche neue Kostenfaktoren geschaffen oder Vergünstigungen gestrichen worden, wie etwa die EEG-Umlage-Pflicht für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom oder die Abschaffung der KWK-Zulage für größere Faulgas-BHKWs.
Außerdem habe eine ganze Reihe zusätzlicher Vorschriften und Meldepflichten zu einem erheblichen Zuwachs an bürokratischem Aufwand bei der energetischen Verwertung von Faulgas geführt, der Kläranlagenbetreiber zunehmend von einer effizienten Nutzung abhalte.
Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn der Eigenbedarf überwiegend gedeckt ist und zumindest in Schwachlastphasen ein Stromüberschuss abgeben werden könne. Hier fehle derzeit praktisch jeder finanzielle Anreiz. Noch schwieriger werde eine Verwertung des Faulgases in einem externen BHKW, beispielweise zur besseren Nutzung der dabei anfallenden Abwärme. Dadurch entstehe die paradoxe Situation, dass gerade besonders energieeffiziente bis energieneutrale Kläranlagen für das Erzielen eines Energieüberschusses verwaltungstechnisch und finanziell eher bestraft als belohnt werden, schreiben die Autoren der Studie.
Regelungstechnische Optimierungen oft von hoher Effizienz
Im Hinblick auf den Aspekt der Wirtschaftlichkeit stellt der Bericht fest, dass die Rentabilität der energetischen Optimierung von Kläranlagen sich selbst für definierte und klar umrissene Maßnahmen wie den Austausch der Belüfter oder die Umstellung von aerober auf anaerober Schlammstabilisierung nicht verallgemeinern lasse, da sie sehr stark von örtlichen Besonderheiten und Rahmenbedingungen abhängig sei, nicht zuletzt auch vom Verschleiß vorhandener Anlagenteile. Grundsätzlich sei aber festzustellen, dass regelungstechnische Optimierungen häufig einen geringen Kostenaufwand bei teilweise hohem Einsparpotenzial zur Folge hätten. Dies gelte vor allem, wenn Regelungen nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen oder nicht mehr an die aktuelle Auslastung und Betriebsweise angepasst sind.
Der Austausch von alten Aggregaten durch energieeffizientere Einheiten sei meist sehr rentabel, wenn die Restbuchwerte gering sind. Allerdings ergebe sich in der Beschaffungspolitik besonders bei öffentlichen Ausschreibungen die Schwierigkeit, dass bei neuen Aggregaten vor allem der Anschaffungspreis gewertet wird und daher energieeffizientere, aber etwas teurere Aggregate meist nicht zum Zuge kommen, obwohl sie bei einer life cycle cost-Betrachtung klar vorne lägen. Dies gelte vor allem für die energieintensiven Aggregate wie Gebläse, Pumpen und BHKWs.