Brüssel kündigt Evaluierung der Klärschlammrichtlinie an


Frühere Evaluierungsergebnisse würden mit einbezogen. Im dritten Quartal 2020 soll es eine gezielte Stakeholder-Konsultation geben. Im vierten Quartal 2020 sei eine öffentliche Online-Konsultation von mindestens zwölf Wochen vorgesehen. Die Evaluation werde zusätzlich durch eine externe Studie unterstützt.


Die Kommission ruft in Erinnerung, dass die Klärschlammrichtlinie bereits im Jahr 2014 im Rahmen einer „Ex-post-Bewertung“ abfallrechtlicher Richtlinien evaluiert wurde. Dabei sei eine Reihe von Mängeln zu Tage getreten. Diese hingen weitgehend damit zusammen, dass die Richtlinie bereits im Jahr 1986 verabschiedet wurde und den heutigen Bedürfnissen und Erwartungen nicht vollständig entspreche, erklärte die Kommission. Defizite gebe es hinsichtlich der EU-Ziele in der Kreislaufwirtschaft, Schadstoffen im Klärschlamm einschließlich Schadstoffen, die Anlass zu Besorgnis geben (z.B. organische Verbindungen wie Pharmazeutika, PAK und PFAS, Kosmetika und Mikrokunststoffe), der potenziellen Notwendigkeit, andere Verwendungen von (behandeltem) Klärschlamm zu regeln, und der potenziellen Auswirkungen der Kommunalabwasserrichtlinie.


Seit 2014 habe es wissenschaftliche Fortschritte und technologische Entwicklungen sowie Veränderungen in der politischen Landschaft gegeben, begründet die Kommission die erneute Evaluierung der Klärschlammrichtlinie und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem die kürzlich evaluierte Kommunalabwasserrichtlinie, die Düngeprodukteverordnung sowie die „Farm-to-Fork“-Strategie. Zudem werde die Evaluierung der Klärschlammrichtlinie als eigenständiges Instrument, losgelöst von einer ganzheitlichen Betrachtung von Abfallströmen, eine eingehendere Bewertung von klärschlammspezifischen Fragen ermöglichen, erklärte die Kommission.