Vollzugshilfe zur Klärschlammverordnung veröffentlicht


Sie dienen der Konkretisierung und Erläuterung der gesetzlichen Regelungen mit dem Ziel eines bundesweit einheitlichen Vollzugs, so die LAGA.


Adressaten der Mitteilung seien Vollzugsbehörden. Aber auch für Klärschlammerzeuger, Betreiber von Klärschlammverbrennungsanlagen, Gemischhersteller, Komposthersteller, Klärschlammnutzer, Träger der Qualitätssicherung, Qualitätszeichennehmer und Beförderer könnten die Hinweise erkenntnisreich sein.


Die Vollzugshilfe ist als Fragenkatalog mit den entsprechenden Antworten konzipiert und enthält eine Zusammenstellung der relevanten Fragen, die sich aus dem bisherigen Vollzug der Klärschlammverordnung ergeben haben. Eine Fortschreibung und Ergänzung der Vollzugshilfe sei vorgesehen, stellt die LAGA in Aussicht.


Die LAGA-Mitteilung 39 finden Sie hier.