BMU: Eintrag von synthetischen Polymeren in Böden auf notwendiges Maß reduzieren


Bundesregierung hat keine Zahlen zu Polyacrylat-Mengen aus Klärschlämmen


Der Bundesregierung lägen bislang keine gesicherten Kenntnisse von Mengen und Art zu Einträgen von Polyacrylaten in und auf Böden durch Klärschlamme vor. Demnach seien auch keine gesicherten Aussagen zur quantitativen Entwicklung der Einträge möglich. Aufgrund der zurückgehenden bodenbezogenen Klärschlammverwertung werde die Ausbringung an mit den Klärschlämmen ausgebrachten Polymeren weiter sinken.


Standardisiertes und validiertes Messverfahren noch nicht verfügbar


Um synthetische Polymere in Böden und im Klärschlamm verlässlich überprüfen zu können, brauche es ein standardisiertes und validiertes Messverfahren für den Feststoffbereich, das derzeit noch nicht verfügbar sei. Hierzu habe das Umweltbundesamt Forschungsvorhaben initiiert. Abschließende Ergebnisse für die Analytik von synthetischen Polymeren erwartet die Bundesregierung bis Ende des Jahres 2020.


Inverkehrbringer von Düngemitteln für Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften verantwortlich


Das Ministerium weist darauf hin, dass im Düngemittelrecht grundsätzlich der Inverkehrbringer von Düngemitteln dafür verantwortlich ist, dass die düngerechtlich relevanten Stoffe bei sachgerechter Anwendung die Gesundheit von Menschen und Tieren nicht schädigen, den Naturhaushalt nicht gefährden und die übrigen düngemittelrechtlich vorgeschriebenen Anforderungen an das Inverkehrbringen erfüllen. Deshalb habe die Bundesregierung keine Studien zu den Folgen des Einsatzes von Polyacrylaten in Düngemitteln auf terrestrische Ökosysteme durchgeführt und plane für die Zukunft auch keine.