Europäische Abwasserdienstleister fordern bessere Sanitärversorgung in der EU


Der universelle Zugang zu menschenwürdigen und sicheren sanitären Einrichtungen sowie Abwasserdienstleistungen sei ein Grundbedürfnis und ein Menschenrecht und trage erheblich zur Verringerung von Krankheiten, Tod und sozialen Ungleichheiten bei.


Die Covid-19-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig die Bereitstellung von sicherem Wasser, sanitären Einrichtungen und hygienischen Bedingungen für den Schutz der menschlichen Gesundheit vor Ausbrüchen von Infektionskrankheiten ist, betonen die Unterzeichner, zu denen unter anderem die Verbände AquaFed und Water Europe sowie die Unternehmen Remondis, Veolia und Saur gehören. Die Vereinten Nationen hätten das Menschenrecht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung durch die Verabschiedung der Resolution 64/292 im Jahr 2010 und anschließend am 17. Dezember 2015 das Recht auf sanitäre Grundversorgung als eigenständiges Recht offiziell anerkannt.


Darüber hinaus habe die UNO das Ziel 6 der nachhaltigen Entwicklung festgelegt, mit dem bis 2030 der Zugang zu sauberem Wasser und sanitären Einrichtungen für alle gesichert werden soll, rufen die Organisationen in Erinnerung. Dennoch hätten zehn Millionen Menschen in der EU immer noch keinen Zugang zu sicheren sanitären Einrichtungen. Der Europäische Grüne Deal, der darauf abziele, niemanden zurückzulassen, sei eine Gelegenheit, gleichen Zugang zu sanitären Einrichtungen für alle zu gewährleisten.


Die Unterzeichner der Erklärung fordern die Europäische Kommission auf, die Gelegenheit der Überarbeitung der 1991 verabschiedeten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu nutzen und neue Bestimmungen einzuführen, die auf dem ganzen Kontinent den bestmöglichen Zugang zu sanitären Einrichtungen für alle Menschen im Einklang mit den Menschenrechten gewährleisten. Die neue Trinkwasserrichtlinie habe zu Recht einen Artikel eingeführt, der insbesondere für die am meisten gefährdeten Menschen den Zugang zu Wasser fördert. Auf diese Weise würden die Mitgliedstaaten verpflichtet, Bevölkerungsgruppen ohne Zugang zu Trinkwasser zu ermitteln und Abhilfe zu schaffen. Dies sollte sich analog auch in der neuen Kommunalabwasserrichtlinie wiederfinden, so die Organisationen.