Wie berichtet, hatte die SGD Süd der Regelinbetriebnahme der Klärschlammtrocknungsanlage im Dezember 2020 zugestimmt. Die Anlage der Sludge Drying Südwest GmbH befand sich seit diesem Zeitpunkt im Regelbetrieb. Zu Beginn des Jahres 2021 kam es jedoch vermehrt zu Geruchsimmissionen in Pirmasens-Fehrbach sowie bei den benachbarten Betrieben der Anlage, weshalb die Behörde den Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage im Februar 2021 untersagte. Gleichzeitig wurde die Vorlage einer aktualisierten Geruchsimmissionsprognose gefordert.
Im ursprünglichen Genehmigungsbescheid der Anlage vom 8. August 2014 war ein Grenzwert von 500 GE/m³ festgelegt worden, weil damals die Anlage mit einer Photooxidationsanlage betrieben werden sollte, erklärte die SGD Süd. Erst später sei eine thermische Nachverbrennung der Abluft in die Anlage eingebaut worden. Aufgrund dieser Änderung sei eine aktualisierte Geruchsimmissionsprognose erforderlich geworden.
Der TÜV Süd Industrie Service GmbH habe die Geruchsimmissionsprognose im Juli 2021 erstellt, teilte die Behörde weiter mit. Diese bestätige, dass bei einem Emissionsgrenzwert von 3.000 GE/m³ die Immissionsgrenzwerte in der Umgebung der Anlage eingehalten werden. Da es keine gesetzlichen Vorgaben für Geruchsstoffkonzentrationen aus thermischen Nachverbrennungsanlagen gebe, sei hilfsweise auf Literaturrecherchen zurückgegriffen worden. Hiernach sind bei Verbrennungsprozessen mit Geruchskonzentrationen von ca. 3.000 GE/m³ zu rechnen, so die SGD Süd.