BMU: Novelle des Abwasserabgabengesetzes nicht mehr in dieser Legislaturperiode


Gründe hierfür seien vor allem die Pandemie und die Prioritäten Deutschlands im Rahmen der Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020.


Auch in einer Erörterung mit den Ländern in der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sei deutlich geworden, dass angesichts der aktuellen Lage in dieser Legislaturperiode kein günstiger Zeitpunkt mehr für die Reform des Abwasserabgabengesetzes zu finden sei. BMU und LAWA halten dennoch eine Reform des Gesetzes weiterhin für notwendig, betonte der Sprecher.


Die Ergebnisse des Spurenstoffdialogs sollen bei der Reform soweit möglich berücksichtigt werden. Darüber hinaus kündigte das BMU an, dass das vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Gutachten zu den Kostenfolgen des geplanten Gesetzentwurfs (EUWID 9.2019) in Kürze veröffentlicht wird.