Seit 1986 schafft die EU-Klärschlammrichtlinie 86/278/EWG den europäischen Rechtsrahmen für die ordnungsgemäße Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft mit dem Ziel, schädliche Auswirkungen auf Boden, Vegetation, Tiere und Menschen zu verhindern bzw zu minimieren. Im März 2020 hat die EU-Kommission beschlossen, diese Richtlinie zu evaluieren und zu überprüfen, wo eine Überarbeitung notwendig ist. Dazu führt sie aktuell eine Öffentliche Konsultation durch; es wird empfohlen, daran teilzunehmen. Sie endet am 5. März 2021. [Link zur Themenseite]