„Die in den Getränken enthaltene Energie in Form von Alkohol und Zucker verursacht erhebliche Probleme“, sagte Markus Schäfer, Leiter der Abwasserabteilung beim EWL. Der kommunale Betrieb bietet für Betroffene in seinem Verantwortungsbereich eine kostenfreie Direktannahme von Fassware ab 50 Litern in der Mörlheimer Kläranlage an.
Durch den Lockdown überschreiten derzeit viele Getränkefässer das Mindesthaltbarkeitsdatum. Das betreffe sowohl Bier als auch Konzentrate für Softdrinks, die in den Zapfanlagen von Gaststätten gebrauchsfähig gemischt werden, erklärte der EWL. Würden solche Getränke oder Konzentrate unkontrolliert in den Abwasserkanal entsorgt, habe das unangenehme Folgen. So kämen durch Lieferung schnell verfügbarer Energie in Form von Zucker oder Alkohol bereits im Kanal verstärkt mikrobielle Prozesse in Gang, die Schwefelwasserstoff und Methan freisetzen. Beides rieche nicht nur unangenehm, sondern sei ab einer bestimmten Menge giftig und explosiv. Darüber hinaus reduzierten die Abbauprodukte der außergewöhnlichen Getränkezugaben die Lebensdauer der Kanäle, weil sie die Oberfläche der Betonrohre angreifen.
Gelangen die Getränke in die Kläranlage, kämen die gezielt für die Abwasserreinigung vorgehaltenen Mikroorganismen in Not, führte der EWL weiter aus. Der Klärprozess könne ins Stocken geraten, wenn zu viel Energie aus Zucker oder Alkohol zufließt und der Sauerstoff zum Abbau knapp wird. „Wir belüften unsere Klärbecken gezielt mit Sauerstoff, doch das biologische System dort ist sehr sensibel“, machte Schäfer deutlich.
Gastronomen, Getränkeherstellern und -händlern, die Ware entsorgen müssen, bietet der EWL eine kostenfreie Annahme während der Betriebszeiten der Kläranlage an. Dort stünden Behälter bereit, in die der Überschuss aus den Fässern gegeben werden kann. „Wir leiten die überständigen Getränke dann kontrolliert direkt in den Faulbehälter. Dort kommen die Mikroorganismen mit der außergewöhnlichen Zugabe zurecht, und wir haben den Prozess besser im Auge“, sagte Schäfer.