Das teilte die SGD Süd mit. Neben der Vorlage einer aktualisierten Geruchsimmissionsprognose sei die Installation zusätzlicher Abgasreinigungseinrichtungen zwingend erforderlich. Diese müssten eine ausreichende Geruchsminderung herbeiführen.
In den letzten Wochen sei es beim Betrieb der Anlage vermehrt zu massiven Geruchsimmissionen in Pirmasens-Fehrbach sowie bei den benachbarten Betrieben der Anlage gekommen, gab die Behörde zur Begründung ihrer Entscheidung an. Die Beschwerden bezogen sich alle auf Immissionen über den Luftpfad. Außerdem wurden alle Immissionen eindeutig der Klärschlammtrocknung aufgrund des typischen charakteristischen „verbrannten Klärschlammgeruchs“ zugeordnet.
Wie die SGD Süd weiter ausführte, besitzt Sludge Drying Südwest seit August 2014 die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Klärschlammtrocknungsanlage. Bereits im Probebetrieb hätten sich Anwohner beschwert, so dass die Genehmigung mit verschiedenen Bescheiden geändert wurde, was insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Geruchemissionssituation und der Abwasserqualität betraf. Nach Abnahme der Anlage hat die SGD Süd am 1. Dezember 2020 der Regelinbetriebnahme der Klärschlammtrocknungsanlage zugestimmt. Bis zur Betriebsuntersagung habe sich die Anlage im Regelbetrieb befunden.