VKU: Wasserver- und Abwasserentsorgung muss in kommunaler Verantwortung bleiben


Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung seien Kernleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge, stellt der VKU fest. Diese Verankerung und Verantwortung vor Ort sei die Basis, damit Zukunftsfestigkeit gelingen könne. Denn viele der Herausforderungen, denen sich die Wasserwirtschaft in den kommenden Jahren stellen müsse, verlangten ein stärkeres Miteinander, um vor Ort akzeptierte und passende Lösungen zu finden. Hier könnten die Unternehmen der Daseinsvorsorge den integrierenden Motor für die relevanten örtlichen Akteure darstellen.


Auch eine überörtliche Konzeptionierung und Planung der Nutzung der Wasserressourcen, die durch demografische Entwicklungen und die Herausforderungen des Klimawandels stärker in den Vordergrund trete, könne dieses Modell unterstützen.


Corona-Pandemie zeigt Bürgern Verlässlichkeit der Wasserver- und Abwasserentsorgung


Wie der VKU ausführt, hätten viele Bürgerinnen und Bürger in der Corona-Pandemie erstmals richtig wahrgenommen, welch hohes Gut die Verlässlichkeit und die Versorgungssicherheit der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das tägliche Leben darstelle. „Die Bedeutung der Versorgungssicherheit als stabiler und unverzichtbarer Anker für das tägliche Leben wurde nochmals unterstrichen; für die Wirtschaft genauso, wie für die Menschen vor Ort“, schreibt der Verband.


Damit Lösungen für die notwendige  Klimaanpassung flächendeckend allen Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen können, benötigten die kommunalen Unternehmen Unterstützung. Als Beispiel nennt der VKU „Mehr Grün und Blau im Grau“-Strategien, die im Verbund unterschiedlichster Akteure in den Kommunen effektiv vor Starkregen schützten.


Der VKU fordert in dem Zusammenhang, dass dem Schutz der Wasserressourcen in anderen Politikfeldern eine höhere Priorität eingeräumt werden müsse. Es gelte, Verunreinigungen frühzeitig zu reduzieren und dafür eine erweiterte Herstellerverantwortung zu etablieren.


Vorrang der Wasserversorgung bei Entscheidungen zu Wasserrechten stärker umsetzen


Im Konfliktfall bei Lokale Nutzungskonkurrenzen müssten die Behörden nach Auffassung des VKU den im Wasserhaushaltsrecht verankerten Grundsatz des Vorrangs der öffentlichen Wasserversorgung bei ihren Entscheidungen zu Wasserrechten wieder sehr viel stärker umsetzen. Außerdem müsse die Entscheidung, mit welchen konkreten Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Wasserversorgung auf eine örtliche Knappheitssituation zu reagieren ist, auf der kommunalen Ebene verbleiben. „Ob Klimaanpassung gelingt, darf keine Frage des Wohnorts sein“, schreibt der Verband.


Des Weiteren sind dem VKU zufolge der Energie- und steuerrechtliche Rahmen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung so zu gestalten, dass die kommunalen Unternehmen in Energieeffizienz und Energieerzeugung investieren können. Die Steigerung der Energieeffizienz in der kommunalen Wasserwirtschaft müsse in den Förderprogrammen deutlich stärker unterstützt werden.


Denn um die weiter steigenden qualitativen Anforderungen jederzeit zu erfüllen, benötigten die Anlagen erhebliche Energiemengen, führt der VKU aus. Mit der Erzeugung und Nutzung von Klärgas ersetzen die Kläranlagenbetreiber fossile Energieträger und leisten ihren Beitrag zur Energiewende, und 90 Prozent der kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorger erachteten die energetische Optimierung ihrer wasserwirtschaftlichen Anlagen bzw. Bauteile für wichtig oder sehr wichtig. Profiteure seien nicht nur Klima und Umwelt, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger.


Abgabepflichten des Energie- und Steuerrechts Hemmschuh bei Investitionen


Die Energieerzeugung aus erneuerbaren Ressourcen stabilisiere die Gebühren und entlaste die kommunalen Haushalte. Die Dynamik der Energiepolitik im Zuge der Energiewende beeinflusse jedoch spürbar die Investitionsentscheidung der kommunalen Unternehmen. Als Hemmschuh erwiesen sich insbesondere die wachsenden Abgabepflichten des Energie- und Steuerrechts. Es bestehe die Gefahr, dass die Unternehmen der kommunalen Wasserwirtschaft ihre Investitionen in Energieprojekte sukzessive zurückfahren müssen. Wertvolle Energiepotenziale blieben damit ungenutzt. Diese Nutzung sei aber zur Erreichung der Klimaneutralität erforderlich.


Spielraum für Entgeltsteigerungen deutlich begrenzen


Vor diesem Hintergrund müssen dem VKU zufolge Investitionen als Daueraufgabe anerkannt werden, die den Spielraum für Entgeltsteigerungen durch immer neue Aufgabenzuweisungen deutlich begrenzen. Zudem seien Rahmenbedingungen für interkommunale Kooperationen gezielt zu stärken. Eine Förderung für den Infrastrukturerhalt, die Infrastrukturanpassung und -weiterentwicklung sollte dem VKU zufolge an den Orten erfolgen, an denen dies aufgrund der demografischen Entwicklung nicht durch das Entgelt der verbleibenden wenigen Schultern dauerhaft getragen werden könne.