BDEW gegen Finanzierung der vierten Reinigungsstufe über Abwasserabgabe


„Mit einer Novellierung der Abwasserabgabe müssten Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen alleine die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.  Diese Kosten seien erheblich: Bei einer flächendeckenden Einführung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland, wie sie dem Verband zufolge derzeit in den Koalitionsverhandlungen diskutiert werde, könnten auf die Bürgerinnen und Bürger Mehrbelastungen von bis zu 20 Prozent zukommen. Das wäre zum einen unsozial und bedeute zum anderen für die Hersteller eine „Lizenz zur Verschmutzung“, so der Verband. 


Der BDEW verweist darauf, dass eine von ihm veröffentlichte Studie der Beratungsgesellschaft Civity Management Consultants bei einer deutschlandweiten Einführung der vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen mit durchschnittlichen Gebührenbelastungen von bis zu 17 Prozent für einen Vier-Personen-Haushalt rechne. Berechnungen aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen zeigten, dass im Einzelfall Mehrbelastungen bis zu 20 Prozent möglich seien.


"Künftige Bundesregierung sollte auch Hersteller in die Pflicht nehmen"


Einträge von für die Gewässer problematischen Stoffen, wie zum Beispiel Arzneimittel, stellten die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Ziel müsse es sein, diese Einträge bereits an der Quelle zu minimieren. Dafür müssen Anreize zur Verminderung von Spurenstoffen bei den Herstellern gesetzt werden. Die künftige Bundesregierung sollte daher bei der Finanzierung von Reinigungsleistungen auch die Hersteller in die Pflicht nehmen, fordert der BDEW. Das könnte dem BDEW zufolge über das vom Institut Mocons an der Universität Mühlheim an der Ruhr vorgeschlagene Fondsmodell als erweiterte Herstellerverantwortung auf nationaler und europäischer Ebene geschehen. dabei sollen die Hersteller über ein Fondsmodell an der Finanzierung entsprechender technischer Maßnahmen zu beteiligen.