Die neuen Regelungen erleichterten diese Aufgabe, in dem sie es endlich ermöglichen, dass der Arbeitgeber Kenntnis über den Impfstatus der Mitarbeiter erhält. Dafür habe sich der VKU in dem Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich eingesetzt. Nach der Regel müssen Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind.
Wie der VKU zum Hintergrund erläutert, sei das Gesetz direkt nach der Sondersitzung ist das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet worden, die das Verfahren zur Gegenzeichnung der zuständigen Regierungsmitglieder und Unterzeichnung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt organisiert. Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz, der auch die Regelungen zu 3G in Betrieben umfasst, soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 01.01.2022.