Mit der Europäischen Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 wurde die EU-Klärschlammrichtlinie hinsichtlich der Berichterstattungspflichten um die zusätzliche Erhebung von Geodaten zur Darstellung von Klärschlammaufbringungsflächen sowie Weitergabe an die Europäische Kommission zwecks Veröffentlichung erweitert. Ziel ist es, die zur Erfassung der landwirtschaftlichen Aufbringungsflächen von Klärschlamm erhobenen Geodaten in einem konsolidierten Format (Kartenwerk) geographisch darzustellen. Hierzu hat das BMUV in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt eine Arbeitshilfe für die für den Vollzug der AbfKlärV zuständigen Stellen erarbeitet. Diese gibt sowohl einen rechtlichen und fachlichen Hintergrund zu den geänderten Berichtspflichten als auch Hinweise für die notwendige Datenerhebung sowie -pflege. Auch das zeitliche Vorgehen bei der Datenerhebung und -weitergabe wird beschrieben.