Die Lage bei der Verfügbarkeit von Fäll- und Flockungs(hilfs)mitteln scheint sich weiter zu verschärfen. Daher geben wir zur Kenntnis, dass das MKUEM die beiden SGDen nochmals gebeten hat, "wie gehabt sämtliche Möglichkeiten der Bescheidseinhaltung" zu prüfen. Die Betreiber sind danach gehalten zu belegen, dass sie alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die Versorgung mit diesen Stoffen weitmöglichst sicherzustellen. Dazu gehöre auch die gegenseitige Unterstützung benachbarter Kläranlagenbetreiber untereinander. Erst wenn alle Möglichkeiten der Verhinderung von Bescheidsüberschreitungen bereits "ausgereizt" seien, kämen abweichende Maßnahmen seitens der SGD'en überhaupt in Betracht.