Kurth bezog sich damit auf das Urteil des OVG NRW, wonach die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für das Jahr 2017 rechtswidrig ist. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die konkret vorliegende Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen zu einem Gebührenaufkommen führt, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Gegen seinen Gebührenbescheid aus dem Jahr 2017 hatte ein Bürger der Stadt geklagt.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Klage im Jahr 2020 abgewiesen. In der Berufung hatte der Kläger nun Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat den Gebührenbescheid aufgehoben. Nach Überzeugung der Richter waren die Gebühren um insgesamt rund 18 Prozent überhöht.
Innovations- und Investitionsbereitschaft der Wasserwirtschaft fördern
Die Wasserwirtschaft in Deutschland stehe wegen der herausragenden Bedeutung dieses Rohstoffs vor erheblichen Herausforderungen, sagte Kurth. Für bessere Reinigungsintensität, umfassende Phosphorrückgewinnung, effiziente Schadstofferkennung und notwendige Digitalisierung dieses im Wortsinne lebenswichtigen Rohstoffs müsse die Innovations- und Investitionsbereitschaft weiter gefördert werden. Kalkulatorische Fehlentwicklungen dürften nicht zu Überteuerung und zur Schaffung von Schattenhaushalten führen. Das Urteil aus Münster sei eine gute Gelegenheit, bestehende Kalkulationen auf den Prüfstand zu stellen.
Blick über den Einzelfall hinaus
Der Vorsitzende des BDE-Regionalverbandes West, Michael Wieczorek, sagte, das Urteil aus Münster bewerte einen Einzelfall, blicke aber auch über diesen hinaus. „Die privaten Unternehmen der Wasserwirtschaft sehen sich mit den kommunalen Betrieben in enger Partnerschaft, um die zukünftigen Herausforderungen für die Wasserwirtschaft transparent, gemeinsam und innovativ zu bewältigen.“