EEG-Vergütung / Stromsteuerbefreiung 2016
Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), die bisher eine Stromsteuerbefreiung in Anspruch genommen haben, laufen Gefahr, die EEG-Vergütung für das Jahr 2016 zu verlieren, wenn sie bis Ende des Jahres nicht ihren Verzicht auf die Stromsteuerbefreiung erklären. Betroffen von der neuen Regelung sind nur Volleinspeiser, die kaufmännisch-bilanziell einspeisen.
Nicht betroffen sind klassische Überschusseinspeiser und Anlagen, die lediglich die Stromsteuerentlastung nach § 9b oder/und 10 des Stromsteuergesetzes geltend machen. Der Grund für die Änderung ist die Auffassung der EU Kommission, dass die geltende Regelung nicht mit dem Beihilferecht vereinbar sei.
- Informationen des VkU (ext. Link)
- Informationen des bayernwerk (ext. Link)
- Musterschreiben Stromsteuerbefreiung (word)
- Musterschreiben Stromsteuerbefreiung mit Rückforderung (word)