EEG-Vergütung - Stromsteuerbefreiung 2016

EEG-Vergütung / Stromsteuerbefreiung 2016

Anlagenbetreiber im Sinne des Erneuerbaren Energie Gesetzes (EEG), die bisher eine Stromsteuerbefreiung in Anspruch genommen haben, laufen Gefahr, die EEG-Vergütung für das Jahr 2016 zu verlieren, wenn sie bis Ende des Jahres nicht ihren Verzicht auf die Stromsteuerbefreiung erklären. Betroffen von der neuen Regelung sind nur Volleinspeiser, die kaufmännisch-bilanziell einspeisen.

Nicht betroffen sind klassische Überschusseinspeiser und Anlagen, die lediglich die Stromsteuerentlastung nach § 9b oder/und 10 des Stromsteuergesetzes geltend machen. Der Grund für die Änderung ist die Auffassung der EU Kommission, dass die geltende Regelung nicht mit dem Beihilferecht vereinbar sei.