Bäderbetrieb unter Corona (wird nicht mehr aktualisiert)
Hier finden Sie die aktuellen Informationen zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Zuge der möglichen Öffnung der Bäder zum 2. Juni 2021 bei Inzidenzwerten unter 100 gemäß Stufenplan der Landesregierung. Neue Hygienekonzepte des Landes liegen noch nicht vor. Anders als 2020 gibt es in diesem Jahr die Testungen, die laufenden Impfungen sowie neue Möglichkeiten der Kontakterfassung, was sich aller Voraussicht nach auch auf die Hygienekonzepte bzw. die Zugangsregelungen auswirken wird.
Saison 2021
- Corona Spezialseiten der Landesregierung - corona.rlp.de
- Perspektivplan Juni 2021 für Rheinland-Pfalz ((bis 2. Juli, pdf)
- Pandemieplan 4.0 der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (25.03.2021, ext. Link zum pdf)
- Informationsseiten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (externer Link)
- Stufenplan Mai 2021 für Rheinland-Pfalz (bis 2. Juni, pdf)
- Ankündigung der Landesregierung: Möglichkeit der Öffnung für die Freibäder ab 2. Juni bei Inzidenzwerten unter 100 (ext. Link zur SWR-Pressekonferenz am 11. Mai 2021
- SWR-Seite mit (unvollständigen) Informationen zur Bäderöffnung 2021 (ext. Link)
Archiv Wiedereröffnung 2020
1. Speziell für Freibäder einschl. Badeseen
- Viertes Hygienekonzept für die Freibäder / Badeseen vom 18. Juni (pdf)
- Drittes Hygienekonzept für die Freibäder / Badeseen vom 9. Juni (pdf) - nicht mehr gültig
- Zweites Hygienekonzept für die Freibäder vom 5. Juni (pdf) - nicht mehr gültig
- Erstes Hygienekonzept der Landesregierung vom 25. Mai (pdf) - nicht mehr gültig
Hinweis: Für Badegewässer gibt es ein eigenständiges Hygienekonzept (externer Link)
Regionale Listen bereits geöffneter Freibäder - Erfahrungsaustausch
Zwischenzeitlich - Anfang August 2020 - wurden die allermeisten Freibäder geöffnet. Nur etwa 10 bis 15 Bäder blieben und bleiben geschlossen - aus unterschiedlichen Gründen; darunter sind z.B. einige, in denen in diesem Jahr (ohnehin) eine Sanierung anstand bzw. diese vorgezogen wurde.
2. Speziell für Hallenbäder
- Drittes Hygienekonzept für die Hallenbäder vom 18. Juni 2020 (pdf)
- Zweites Hygienekonzept für die Hallenbäder vom 9. Juni 2020 (pdf) - nicht mehr gültig
- Hygienekonzept der Landesregierung für Hallenbäder vom 5. Juni 2020 (pdf) - nicht mehr gültig
3. Bäderbetriebe allgemein
- Stufenplan der Landesregierung "Zukunftsperspektive Rheinland-Pfalz" - Öffnung der Freibäder ab 27. Mai, der Hallenbäder und Saunen ab 10. Juni (externer Link)
- Pandemieplan der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (23. April, pdf)
- Vorschlag für einen Stufenplan zur schrittweisen Öffnung der kommunalen Bäder der IAKS Deutschland e.V. (pdf)
- „Deutsche Schwimmbäder geordnet aus der Corona-Krise führen“ - Brief der Dt. Gesellschaft für das Badewesen an Bundesinnenminister Seehofer (externer Link)
- Informationsseiten der EWA - European Waterpark Association (externer Link),
u.a. mit einem Zwei-Stufenplan zur Wiederinbetriebnahme der Freizeitbäder und Thermen - Vorerst keine Lockerungen für die Bäder (Stand 17. April 2020): Die ab 20. April vorgesehenen Lockerungen betreffen die Bäder definitiv nicht, sie bleiben also bis auf weiteres geschlossen.
Zur Frage, ob eine Ansteckung über das Schwimmbadwasser möglich ist, kommt das Umweltbundesamt in seiner Publikation vom 12.03.2020 zu folgender Zusammenfassung:
"Das Wasser in konventionellen Schwimmbädern (Frei- oder Hallenbäder) unterliegt einer ständigen Aufbereitung. Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik bietet einen weitreichenden Schutz, auch vor unbekannten Organismen und chemischen Stoffen. Filtration und Desinfektion sind wirksame Verfahren zur Inaktivierung von eingetragenen Mikroorganismen (z.B. Bakterien und Viren). Das Wasser in Bädern mit biologischer Aufbereitung enthält kein Desinfektionsmittel, daher geht von derartigen Bädern ein gewisses Infektionsrisiko aus, auf welches der Badegast generell vor Ort hingewiesen werden sollte.
Die Morphologie und chemische Struktur von SARS-CoV-2 ist anderen Coronaviren sehr ähnlich, bei denen in Untersuchungen gezeigt wurde, dass Wasser keinen relevanten Übertragungsweg darstellt. Diese behüllten Viren sind durch Desinfektionsverfahren leichter zu inaktivieren als Noroviren oder Adenoviren."
Quelle:
Coronavirus SARS-CoV-2 und Besuch in Schwimm- oder Badebecken beziehungsweise Schwimm- oder Badeteichen.
Stellungnahme des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Schwimm- und Badebeckenwasserkommission.
Verfügbar über den o.g. Link .