Spezielle steuerliche Fragen

Spezielle steuerliche Fragen


Saunaleistungen

Ab 1. Juli 2015 unterliegen Saunaleistungen, soweit sie nicht Heilzwecken dienen, nicht mehr dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%, sondern dem Regelsteuersatz von 19%. Dies haben das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder beschlossen. Das dazu ergangene BMF-Schreiben vom 28. Oktober 2014 steht unter den Downloads zur Verfügung.


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