0170 - Konzessionsverträge; Bekanntmachungspflichten

0170 - Konzessionsverträge; Bekanntmachungspflichten

Mit GStB-Nachricht Nr. 0157 vom 12.08.2011 und insbesondere Nr. 0145 vom 26.07.2011 wurde über Neuregelungen im Energiewirtschaftsgesetz informiert. Betroffen hiervon sind auch die Bekanntmachungspflichten der Kommunen bei Ablauf von Konzessionsverträgen. Gemäß § 46 Abs. 3 EnWG muss die Bekanntmachung künftig auch einen ausdrücklichen Hinweis auf die von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung beinhalten. Die seit dem 05.08.2011 geltende Fassung des § 46 EnWG ist nachstehend nochmals abgedruckt.Download


(GStB-Nachricht Nr. 0170 vom 06.09.2011; Az.: 810-00 GF/nm)