0180 - Abschluss von Konzessionsverträgen
Mit GStB-Nachrichten Nr. 0145 vom 26.07.2011 und Nr. 0170 vom 06.09.2011 wurde über die Neufassung des § 46 EnWG informiert. Danach ist der bisherige Netzbetreiber verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung des Auslaufens der Verträge diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Strom- oder Gasnetzes zur Verfügung zu stellen, die für eine Bewerbung auch anderer Interessenten erforderlich sind.
Die Gemeinde ist verpflichtet, das Auslaufen von Verträgen spätestens zwei Jahre vor Ablauf bekannt zu machen und hierbei auch einen ausdrücklichen Hinweis auf die vorgenannten Netzdaten sowie den Ort, an dem sie diese veröffentlich hat, zu geben.
Die gesetzlichen Neuregelungen sind in den zwischen einzelnen Netzbetreibern und der Geschäftsstelle des GStB besprochenen Konzessionsvertragsangeboten der Energieversorgungsunternehmen bislang nicht berücksichtigt. Wir bitten, dies beim Neuabschluss von Verträgen zu beachten. Zu weiteren Einzelheiten erfolgt in Kürze eine weitere Information.
(GStB-Nachricht Nr. 0180 vom 28.09.2011; Az.: 810-00 GF/nm)