Einigung der Länder auf eine gemeinsame Position zur Energiewende im Vorfeld an den Bund-Länder-Energiegipfel


So sollen künftig Anreize für eine stärkere Systemintegration gesetzt werden, um den Ausbau Erneuerbarer Energien mit der übrigen Energieversorgung und Infrastruktur besser abzustimmen. Die Diskussion über die Kosten dürfe sich nicht auf die EEG-Umlage konzentrieren, sondern müsse gesamtwirtschaftlich geführt werden. Zu überprüfen seien vor allem die Befreiungstatbestände bei der Umlage. Vom Bund erwartet werde die Unterbreitung eines Vorschlags für einen ordnungspolitischen Rahmen bis spätestens Mitte 2013.


Hintergrund


Die Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer, deren Vorsitz Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht führte, diente der Vorbereitung des Energiegipfels am 2. November 2012 mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Ministerpräsidenten formulierten ein Konzept mit gemeinsamen Vorschlägen und Forderungen für die weitere Vorgehensweise zur Energiewende, die sie auf dem Treffen vorbringen wollen. Die Ministerpräsidenten der Länder wollen künftig nun stärker zusammenarbeiten, damit die Ausbauziele von Bund und Ländern synchronisieren, um ein gemeinsames Konzept mit dem Bund zu erstellen. 


Das erste Bund-Länder Treffen fand am 23. Mai 2012 statt. Im Fokus der Gespräche standen der stockende Netzausbau, der Ausbaubedarf von Gas- und Kohlekraftwerken sowie die Förderung Erneuerbarer Energien insbesondere im Hinblick auf die Fotovoltaik-Branche. Für eine verbesserte Zusammenarbeit unter den Ländern, deren Einzelinteressen bei der Umsetzung der Energiewende zum Teil stark auseinandergehen, beschloss Kanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit den Länderchefs die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Energiewende, die halbjährlich tagt (s. DStGB-Aktuell Nr. 2212-07).


Inhalte des Beschlusses


In dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder bekennen sich diese zur Energiewende und zum EEG. Ziel sei eine sichere, saubere und bezahlbare Energieversorgung. Die Instrumente hierfür sollen ausgewogen und zukunftsfähig sein. Die Forderung des Bundes, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu deckeln, wird von ihnen weiterhin abgelehnt. Der Einspeisevorrang und die langfristig kalkulierbaren Vergütungssätze haben sich in der Vergangenheit bewährt, müssen jedoch weiterentwickelt werden. Die Regierungschefs der Länder betonten, der weitere Ausbau müsse unbedingt sichergestellt werden. Hierfür sei eine gezielte Steuerung erforderlich. Zudem sei ein hohes Maß an Investitionssicherheit zu gewährleisten, Strukturbrüche zu vermeiden und gleichzeitig den Ausbau so zu steuern, dass die Kosten auf ein vertretbares Maß begrenzt werden. 


  • Weiterentwicklung des EEG
    Die Länderregierungschefs sprechen sich für die Schaffung stärkerer Anreize für die Systemintegration fluktuierender Energiequellen wie Wind und Sonne aus. Effektive Speicher und ein intelligentes Lastmanagement seien hierfür die geeigneten Instrumente. Energieträger mit starken Schwankungen, wie Windkraft und Solarenergie, müssen laut dem gemeinsamen Papier mit fossilen Energieträgern, Biogasanlagen oder einem Lastenmanagement kombiniert werden. Auf Offshore-Windkraft wollen die Länder nicht verzichten. Der Ausbau Erneuerbarer Energien sei dringend mit dem Netzausbau und dem Ausbau von Speichern besser abzustimmen.

  • ordnungspolitischer Rahmen des Bundes
    Die Regierungschefs der Länder erwarten vom Bund bis Mitte nächsten Jahres 2013 einen Vorschlag für einen ordnungspolitischen Rahmen zur Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien. Damit sollen wirtschaftliche Anreize für die mittel- und langfristige Sicherstellung von Reservekapazitäten geboten und verbesserte Rahmenbedingungen für mehr Planungs- und Investitionssicherheit für die Betreiber fossiler Kraftwerke sowie Investoren neuer, flexibler Kraftwerke geschaffen werden. Der Vorschlag des Bundes soll dabei die Energiewendekonzepte der Länder und die Entwicklung des europäischen Strommarktes berücksichtigen. Angebot und Nachfrage des Stroms aus Erneuerbaren Energien soll künftig synchronisiert werden.

  • Begrenzung der Strompreise
    Die Gesamtkosten des Ausbaus Erneuerbarer Energien, der Netzinfrastruktur und des aus Sicht der Länder noch nicht erforderlichen fossilen Kraftwerksausbaus seien nicht zuletzt wegen der Gefährdung der Akzeptanz zu begrenzen. Dabei müsse insbesondere eine Überprüfung der Ausnahmetatbestände bei der EEG-Umlage erfolgen, um einen Missbrauch zu verhindern. Insgesamt dürfe sich die Diskussion nicht auf die EEG-Umlage beschränken, sondern müsse gesamtwirtschaftlich geführt werden.

Der Beschluss der Jahreskonferenz ist unter


http://www.thueringen.de/th1/mpk/termine/weimar/index.aspx


abrufbar.


Anmerkung


Die Ansätze der Positionen der Bundesländer für den anstehenden „Energiegipfel“ am 2. November 2012 sind aus kommunaler Sicht vom Grundsatz her richtig. Damit die Energiewende erfolgreich wird, sind alle Akteure gefordert, an dem Erhalt eines funktionierenden Gesamtsystems mitzuwirken. Bund und Länder haben dabei die Aufgabe, die Einzelmaßnahmen besser aufeinander abzustimmen und einen kontinuierlichen Begleitprozess zu organisieren. Dafür ist sowohl das Zusammenkommen der Länder als auch das anstehende Bund-Länder-Treffen ein Schritt in die richtige Richtung.


Ein besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Maßnahmen gerichtet werden, die geeignet sind, die Kosten der Energiewende bei den Verbrauchern und damit auch bei den Kommunen im Rahmen zu halten. Ein wichtiger Ansatzpunkt ist mehr Energieeffizienz durch eine verstärkte Energieberatung und der Förderung von Effizienzmaßnahmen. Dabei ist auch die in dem Beschluss der Länder enthaltene Forderung nach einer besseren Abstimmung von Angebot und Nachfrage, die u. a. durch den Netzausbau, die Laststeuerung, intelligenter Netze und Speichermöglichkeiten erreicht werden kann, ein entscheidender Gesichtspunkt.


Die Befreiungen einzelner Verbrauchergruppen muss überdacht werden, damit die Mehrbelastungen der Energiewende nicht allein von Kleinverbrauchern, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand getragen werden und die Akzeptanz für die Energiewende nicht gefährdet wird. Dabei geht es allerdings nicht nur um die Befreiungstatbestände der EEG-Umlage, sondern vor allem auch um die Ausnahmetatbestände der Netzentgelte, die derzeit einer gerichtlichen Prüfung unterliegen. 


(DStGB-Aktuell 4412-07 vom 02.11.2012)


(GStB-Nachricht Nr. 0222 vom 05.11.2012; Az.: 810-00 GF/nm)