Reform des EEG: BDEW spricht sich für verbindliche Direktvermarktung aus


Nach den Vorstellungen des BDEW soll in einem ersten Schritt eine gleitende Marktprämie in Entsprechung zum bestehenden EEG gezahlt werden. Später soll die Förderung auf eine fixierte Marktprämie umgestellt werden. „Diese soll langfristig in einem wettbewerblichen Verfahren zum Beispiel im Rahmen einer Auktion und auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausbaupfades für die Erneuerbaren ermittelt werden“, heißt es seitens des Energiebranchenverbandes. Durch die Umstellung von ex post festgelegten auf ex ante fixierte Marktprämien soll die Übernahme von Marktrisiken durch die erneuerbaren Energien schrittweise erhöht werden.


Nach Einschätzung des BEE würde die vom BDEW geforderte verpflichtende Direktvermarktung im Vergleich zur bereits praktizierten Direktvermarktung weder den Stromkunden einen Vorteil bringen, noch das Zusammenspiel von Erneuerbaren und konventionellen Energien verbessern. Bereits heute sei mehr als die Hälfte der Erneuerbaren in der „jetzt schon teuren“ Marktprämie, bei der Windenergie seien es sogar über 80 Prozent. Dabei werde nur ein Bruchteil der Anlagen in der Direktvermarktung gesteuert. „Man sollte das vorhandene System erst mal nachbessern, bevor man Fehler wiederholt und eine Zwangsvermarktung ohne zusätzlichen Nutzen einführt“, so BEE-Präsident Dietmar Schütz.