„Biomethan und Biogas haben so keine Zukunft in Deutschland“, sagte Geschäftsführer Reinhard Schulz. Effiziente Leistungserweiterungen würden weiter verhindert und gravierende Eingriffe in den Bestands- und Vertrauensschutz seien nach wie vor in dem Beschluss enthalten, teilte der Verband mit. Zudem biete die Vergütungsstruktur keinerlei Anreiz, künftig in Biomasse zu investieren.
Weder der Biogasrat+ noch der Fachverband Biogas erkennen wirkliche Verbesserungen gegenüber dem Referentenentwurf. Die in den öffentlichen Verlautbarungen seit der Einigung von Bund und Ländern gerühmte Verbesserung für die Biogasbranche ist für die beiden Verbände kaum erkennbar. Zum Positiven hätten sich lediglich zwei Punkte verändert: Die Fortführung der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen sowie die angekündigte Rücknahme des Luftreinhaltebonus für bestehende Anlagen. Beides seien wesentliche Forderungen der Branche gewesen, stellten für sich genommen aber keine substantiellen Verbesserungen dar, hieß es seitens des Fachverbands.
Weitere Eingriffe in den Bestand und die damit verbundene Entwertung von getätigten Investitionen sollen hingegen unverändert vorgenommen werden, kritisiert der Fachverband. Bestehende Anlagen, die im letzten Jahr ihre Leistung aufgestockt haben, dürften demnach diese Leistung künftig nicht voll einspeisen. Auch sollen bereits vor Jahren installierte Blockheizkraftwerke, die direkt beim Wärmeabnehmer errichtet wurden und so eine besonders hohe Energieeffizienz aufweisen, zukünftig eine drastisch geringere Vergütung bekommen.
Auch die Einführung eines Deckels bei der Flexibilitätsprämie wird von den Branchenvertretern abgelehnt. „Im Bereich Photovoltaik gibt es bereits heute Anlagen mit einer installierten Leistung von 36.000 Megawatt, bei der Windenergie sind es rund 35.000 Megawatt. Um die auftretenden Schwankungen auszugleichen, ist ein solcher Deckel völlig ungeeignet“, sagte Franz Kuster, Vorsitzender des Landesfachausschusses für Nachwachsende Rohstoffe beim Bayrischen Bauernverband. „Damit die Energiewende gelingt und die Versorgung gesichert ist, müssen Biomasseanlagen möglichst viel Ausgleichsleistung vorhalten.“
Einen positiven Ansatz sieht der Bayrische Bauernverband in dem geplanten Erhalt der 75-Kilowatt-Klasse für Gülleanlagen. „Falsch ist es dagegen, hier eine Grenze bei einer installierten Leistung von 75 Kilowatt zu ziehen.“ Stattdessen müsste die Möglichkeit geschaffen werden, dass Gülleanlagen bedarfsgerecht Strom erzeugen können. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht das Förderangebot der Güllenutzung allein in Form einer 75-kW-Klasse nicht als ausreichend an. Im parlamentarischen Verfahren müsse die Vergütungsstruktur für Biogasanlagen mit überwiegendem Einsatz von Gülle, Mist und anderen landwirtschaftlichen Reststoffen weiterentwickelt werden, fordert der DBV. Eine weitere wichtige Forderung des DBV sei die Gewährung angemessener Übergangsfristen bis Ende 2015 für im Bau bzw. in der Planung befindliche Projekte.