Kritik wird mit Blick auf die deutliche Kürzung der Förderung sowie die geplanten Änderungen im Bereich der Flexibilitätsprämie für Bestandsanlagen laut. Die Branche ist besorgt, dass der Anlagenbestand bei Verabschiedung der im Entwurf enthaltenen Regelungen nicht zur Flankierung von Wind- und Solarstrom beitragen und damit nicht als Systemstabilisator agieren könnte. Es drohe angesichts der Förderkürzungen zudem ein „Fadenriss“ für die Branche.
In dem Arbeitsentwurf vom 10. Februar 2014 heißt es, dass die Flexibilitätsprämie ergänzend zur obligatorischen Marktprämie verlangt werden kann, wenn die Leistung in einem Kalenderjahr gemessen an der seit Inbetriebnahme der Anlage erreichten Höchstbemessungsleistung auf 50 bis 70 Prozent gedrosselt wird. Im Unterschied zur Flexibilitätsprämie des EEG 2012, die Flexibilität durch zusätzliche Stromerzeugungskapazität anreizen sollte, werde mit der neuen Ausgestaltung der Prämie zusätzlich zur Flexibilität des Anlagenbetriebs eine Reduzierung der Biogaserzeugung und damit der Stromerzeugung aus Biogas angereizt, heißt es zur Begründung.
„Dies verfolgt den Zweck, die hohen Kosten für die Stromerzeugung aus Biogas, die zu einem erheblichen Anteil aus den Beschaffungskosten der Biogassubstrate resultieren, zu reduzieren.“ Die Flexibilitätsprämie kompensiere die durch die Reduzierung der Bemessungsleistung entgangenen Erlöse für die reduzierte Strom- und Wärmeerzeugung und Kosten für zusätzliche Gas- und Wärmespeicher, berücksichtige aber auch die vermiedenen Kosten für eingesparte Biogassubstrate und erreichbare Vermarktungsmehrerlöse.
Die Branche sieht den Weg in die Flexibilisierung des Anlagenbestands dagegen versperrt. „Die Flexprämie würde nur noch die Reduzierung der Bemessungsleistung honorieren und nicht die flächenneutrale Leistungserhöhung bei gleichzeitiger Absenkung der Volllaststunden für den flexibilisierten Anlagenbetrieb zur Regelenergiebereitstellung und bedarfsgerechten Stromeinspeisung“, so die Kritik der Biogasbranche.