Die Niedersächsische Landeskartellbehörde hat sich erneut zur Konzessionsvergabe geäußert. Weiter hat der Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes ein Beispiel für einen Kriterienkatalog bei der Konzessionsvergabe erarbeitet, den die Kartellbehörde als wettbewerbsrechtlich unbedenklich eingestuft hat.