BBE erwartet kaum noch Zubau von Holzvergasern und Biomasseheizkraftwerken


Allerdings gebe es für Holzvergasungsanlagen auch Lichtblicke im EEG 2014, sagte Ludger Gordalla von der Luther Nierer Rechtsanwälte Partnerschaft auf dem Holzenergiekongress. Beispielsweise bekämen Holzvergasungsanlagen den erzeugten Strom vollständig gefördert und nicht nur zur Hälfte wie Biogasanlagen. Auch die für Biogasanlagen relevante Höchstbemessungsleistung gelte für die Holzverbrennung und -vergasung nicht. Aus rechtlicher Sicht wäre zudem eine Anlagenerweiterung möglich, ohne dass der Anspruch auf die alten Vergütungssätze verloren ginge. So könne beispielsweise eine 2006 errichtete Holzvergasungsanlage mit 150 kW elektrischer Leistung um ein neues Blockheizkraftwerk (BHKW) mit 50 kWel Leistung ergänzt werden. In der Folge erhalte auch das zweite BHKW die zwanzigjährige Vergütung nach dem EEG 2004, allerdings müsse eine achtjährige Degression berücksichtigt werden.

Bei bestehenden Biomasseheizkraftwerken lohne sich die Flexibilisierung der Stromerzeugung, soweit diese technisch möglich ist. Dazu biete sich insbesondere das Angebot von negativer Regelenergie an, sagte Jan Grundmann, Generalbevollmächtigter der Vattenfall Europe New Energy GmbH.


Neben dem Strommarkt muss aus Sicht des BBE nun aber endlich auch der Wärmemarkt integraler Bestandteil der Energiewende werden. „Eine Beschleunigung des Austauschs älterer ineffizienter Bestandsheizungen ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen, um Treibhausgas-Einsparungen im Wärmesektor zu realisieren. Eine Förderung über steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten wäre ein wichtiger Beitrag, unsere Klimaschutzziele doch noch zu erreichen“, fordert Helmut Lamp eine diesbezügliche neue politische Initiative ein.


Von immer größerer Bedeutung werde gegenwärtig für Holzenergieanlagen eine sichere Brennstoffversorgung. Im Falle des Waldrestholzes bestehe aktuell durch die Diskussion um die FSC-Zertifizierung in Staatswäldern eine akute Verunsicherung der Branche bezüglich des verfügbaren Potenzials (vgl. Bericht auf Seite 3). Daher würden konkret geplante Holzenergie-Projekte zunächst zurückgehalten und bestehende Anlagen seien in ihrer Brennstoffversorgung gefährdet, so der BBE. Sinnvoll sei hier jedoch immer eine lokale Standort- und Potentialprüfung, die anschließend zur Festlegung der zu entnehmenden Holzmengen führt und keine grundsätzlichen, überzogenen Nutzungseinschränkungen“, so Rainer Schrägle, Vorsitzender des BBE-Arbeitskreises Biomasseheizkraftwerksbetreiber.


Kurzumtriebs-Anpflanzungen auf landwirtschaftlichen Flächen bieten perspektivisch ein Potenzial zur Erweiterung der Holzverfügbarkeit, gegenwärtig findet jedoch kein nennenswerter realer Anstieg an Anbaufläche statt. Der BBE fordert daher, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2014 mit inhaltlichen Nachbesserungen in der sogenannten Direktzahlungsverordnung reale Marktperspektiven für Kurzumtriebs-Anpflanzungen auf landwirtschaftlichen ökologischen Vorrangflächen tatsächlich ermöglicht.