Da in Sachsen der Energieträger Braunkohle ersetzt werden sollte, müsse der Wechsel zu Erneuerbaren Energien noch dynamischer ausfallen. Der Anteil erneuerbarer Energieträger an der Stromerzeugung müsse bis zum Jahr 2030 bei 45 Prozent liegen und bis zum Jahr 2035 auf 100 Prozent angestiegen sein. Die Bundesregierung rechnet für ganz Deutschland mit einem Anteil von 80 Prozent 2050.
Der BEE wünscht sich ferner, dass CDU und SPD von der Länderöffnungsklausel zur Abstandsregelung bei Windrädern „ausdrücklich keinen Gebrauch machen“. Andernfalls würde der Ausbau der kostengünstigen Windkraft an Land blockiert. Die regionalen Planungsbehörden sollten die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnhäusern selbst festlegen. „In der Regel sollten 750 Meter gelten, in Gewerbe- und Industriegebieten auch weniger“.
Die derzeit geltende Wasserentnahmeabgabe auf die Nutzung der Wasserkraft („Wassercent“) in Höhe von 15 bis 25 Prozent der Einspeiseerlöse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz müsse „umgehend“ abgeschafft werden, heißt es weiter. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. September 2014 gebe es keinen Grund mehr für deren Fortbestand. „Das Potenzial der Wasserkraft ist in Sachsen auch unter Berücksichtigung der umweltrechtlichen Anforderungen noch nicht ausgeschöpft“, sagte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk.
Ähnliches gilt nach Auffassung des Branchenverbands für den Einsatz von Erdwärme zum Heizen und Kühlen von Gebäuden. Die geplante tiefengeothermische ESG-Pilotanlage in Sachsen sei von „überragender Bedeutung, sogar im europäischen Maßstab“. Die künftige Landesregierung müsse sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Mittel für die Forschungsbohrung bald von der Bundesregierung freigegeben werden.