„Die gesunkenen Zinssätze spiegeln das derzeit geringe Zinsniveau an den Kapitalmärkten wider. Höhere Eigenkapitalrenditen im Netzbereich wären den Stromverbrauchern nicht vermittelbar“, erläutert der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, und ergänzt: „Wir stehen vor großen Investitionen in die Netze. Durch berechenbare Regulierungsentscheidungen sichert die Bundesnetzagentur attraktive Investitionsbedingungen. Wir halten an den bewährten Methoden fest und stellen eine im allgemeinen Umfeld angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals sicher.“
Die Bundesnetzagentur hat einheitlich für Strom- und Gasnetzbetreiber einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 6,91 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Vor-Körperschaftsteuer-Zinssatz von 5,12 Prozent ermittelt. Derzeit betragen die Zinssätze 9,05 Prozent für Neuanlagen und 7,14 Prozent für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der nächsten Regulierungsperiode. Sie beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2018, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2019.
Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem Zehnjahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Zur Ermittlung des Wagniszuschlags hat die Bundesnetzagentur ein Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Vergleich mit jüngeren Entscheidungen europäischer Regulierungsbehörden zeige, so die Bundesnetzagentur, dass die im Gutachten ermittelte Bandbreite für den Eigenkapitalzinssatz dem internationalen Niveau entspreche. Die Analyse der Gutachter habe zudem ergeben, das Strom- und Gasnetzbetreiber einem vergleichbaren Branchenrisiko unterlägen. Auch würden sich keine Hinweise darauf ergeben, dass aufgrund der Anreizregulierung für deutsche Netzbetreiber ein höherer Zinssatz angemessen wäre.
Die interessierte Öffentlichkeit kann nun zu den Festlegungsentwürfen Stellung nehmen, heißt es seitens der Behörde. Die Konsultation endet am 10. August 2016, und eine endgültige Entscheidung soll im September 2016 ergehen.