Die Vereinbarung schafft den Rahmen für jeweils eine in Dänemark sowie in Deutschland durchzuführende Pilotausschreibungsrunde im Jahr 2016, bei denen erstmals eine grenzüberschreitende Teilnahme von Anlagen zugelassen wird.
Die Vereinbarung legt die Bedingungen für zwei separate PV-Ausschreibungen fest, die für die jeweils andere Seite geöffnet werden. Während Dänemark eine Ausschreibungsrunde mit einer Gesamtleistung von 20 MW anteilig im Umfang von 2,4 MW für Gebote für PV-Freiflächen-Anlagen mit Standort in Deutschland öffnet, wird Deutschland eine Ausschreibungsrunde für PV- Freiflächen-Anlagen mit einer Leistung von 50 MW für Anlagen mit Standort in Dänemark öffnen.
In der in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2016 geöffneten Pilotausschreibungsrunde sind der Kooperationsvereinbarung zufolge abgegebene Gebote mit einer Mindestleistung von 100 kW und einer Höchstleistung von 10 MW teilnahmefähig. Wenn eine Begrenzung der gesamten installierten Leistung eines finalen Gebotes für ein PV-Projekt auf 50 MW nicht möglich ist, wird eine finanzielle Förderung für dieses finale Gebot für seine volle installierte Leistung gewährt.
Wenn umgekehrt bei der dänischen Ausschreibung eine Begrenzung der gesamten installierten Leistung des finalen Gebots für ein PV-Projekt mit Standort in der Bundesrepublik Deutschland auf 2,4 MW beziehungsweise 20 MW nicht möglich ist, so wird eine finanzielle Förderung für dieses finale Gebot nach für maximal 4,799 MW beziehungsweise 22,399 MW gewährt.