Davon befinden sich 197,0 GW am Strommarkt, erneuerbare Energieträger haben eine Netto-Nennleistung von 97,9 GW. Vergütungsfähig nach dem EEG (zum 31.12.15) sind 93,0 GW. Die einzelnen Kraftwerksdaten basieren auf den jährlichen Monitoringerhebungen der Bundesnetzagentur. Unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen werden wesentliche Kenndaten einzelner Kraftwerke veröffentlicht. Die Daten zu den nach EEG vergütungsfähigen Anlagen beruhen auch auf Meldungen der ÜNB zur EEG-Jahresabrechnung, dem Anlagenregister und dem PV-Melderegister der Bundesnetzagentur.
In der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur sind Bestandskraftwerke in Deutschland mit einer elektrischen Netto-Nennleistung von mindestens zehn MW einzeln aufgeführt. Weiterhin sind in das deutsche Netz einspeisende Kraftwerksleistungen aus Luxemburg, Schweiz und Österreich enthalten. Darüber hinaus sind in der Kraftwerksliste Erzeugungsanlagen kleiner als zehn MW in Summe nach Bundesland und Energieträger aufgeführt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vergütungsfähig sind. Erzeugungsanlagen kleiner als zehn MW, die nicht nach dem EEG vergütungsfähig sind, werden nach Energieträger zusammengefasst aufgeführt.
Im Zuge des Monitoring erhebt die Behörde ebenfalls Daten zum erwarteten Zu- und Rückbau von Kraftwerken mit einer Netto-Nennleistung von mindestens zehn MW. Bei den so genannten dargebotsunabhängigen Erzeugungskapazitäten befinden sich mit Stand vom 31. März 2017 Kapazitäten in Höhe von 1,8 GW in Bau bzw. im Probebetrieb. Dargebotsunabhängige Energieträger sind alle Energieträger mit Ausnahme der erneuerbaren Energieträger wie Lauf- und Speicherwasser, Photovoltaik und Wind.
Gegenwärtig liegen Anzeigen für endgültige Stilllegungen in Höhe von 4,4 GW vor, deren Stilllegung entweder aus Gründen der Versorgungssicherheit nichts entgegensteht, über deren Systemrelevanz noch nicht entschieden wurde oder bei denen eine Ausweisung der Systemrelevanz nicht möglich ist. Zusätzlich liegen Anzeigen für vorläufige Stilllegungen in Höhe von 0,6 GW vor. Zudem führt die BNetzA bei den erwarteten Stillegungen bis 2019 die Stillegung von Kernkraftwerken mit einer Kapazität von 2,7 GW an sowie den Rückgang der Netzreserve und Braunkohle-Sicherheitsbereitschaft um 4,1 GW.
Der Bundesnetzagentur wurden im Monitoring über die formalen Stilllegungsanzeigen hinaus weitere geplante Stilllegungen von Kraftwerksblöcken mitgeteilt. Bis zum Jahr 2019 werden demnach voraussichtlich weitere 0,1 GW endgültig stillgelegt. Es handelt sich dabei um Erdgaskraftwerke mit einer Leistung von 0,03 GW sonstige Energieträger mit einer Leistung von 0,06 GW Braunkohlekraftwerke mit einer Leistung von 0,02 GW.