Offshore-Wind: Erste Ausschreibung endet mit gewichtetem Fördersatz von 0,44 Cent je kWh


Der durchschnittliche gewichtete Zuschlagswert liege damit weit unterhalb der Erwartungen, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das Ausschreibungsverfahren habe demnach „mittel- und langfristige Kostensenkungspotentiale“ freigesetzt, die zu einer „in diesem Umfang nicht erwarteten Senkung der Förderung führen werden“.


Unter Berücksichtigung des Ausschreibungsvolumens von 1.550 MW und der möglichen Netzanschlüsse konnten vier Gebote bezuschlagt werden, berichtet die Behörde. Die insgesamt bezuschlagte Gebotsmenge beträgt 1.490 MW. Die bezugschlagten Projekte liegen alle in der Nordsee.


Das verfügbare Ausschreibungsvolumen werde durch die bezuschlagten Projekte nahezu ausgeschöpft, heißt es weiter. Der durchschnittliche Zuschlagswert beträgt 0,44 ct/kWh. Der niedrigste Gebotswert beträgt 0,00 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 6,00 ct/kWh.


In dem Ergebnis zeige sich die sehr hohe Wettbewerbsintensität der Offshore-Branche in dieser Runde, kommentiert Homann das Ergebnis. Teilnahmeberechtigt in den beiden Ausschreibungen 2017 und 2018 sind Projekte in der Nord- und Ostsee mit einem Umfang von insgesamt rund 6.000 MW bis 7.000 MW, ausgeschrieben werden in den beiden Runden insgesamt 3.100 MW.


„Da in die Entwicklung der Projekte bereits Investitionen geflossen sind, stehen die Investoren vor der Frage, wie sie die bereits getätigten Investitionen bei ihren Kalkulationen berücksichtigen“, führt die Netzagentur aus. Auch könnten die Projektträger davon ausgehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Anlagen in den Jahren bis 2025 noch „weitere erhebliche Kostensenkungen“ erreicht werden.


Ein Angebotspreis von null Cent bedeutet, dass die Betreiber das Projekt ohne Fördergelder betreiben werden. Sie müssen dann mit den Stromerträgen aus der Vermarktung der Strommengen im Großhandel auskommen. Projekte erhalten mit dem Zuschlag allerdings nicht nur einen Anspruch auf die EEG-Förderung, sondern auch einen – vom Stromverbraucher über die Netzentgelte finanzierten – Netzanschluss und die Möglichkeit, ihren Windpark über 25 Jahre zu betreiben. „Auch darin steckt eine erhebliche Förderung“, macht die Netzbehörde deutlich.