Das Förderprogramm des Umweltministeriums zur technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft musste im September 2014 eingestellt werden. Grund war eine Entscheidung der EU-Kommission, die in der Investitionsförderung und dem EEG eine unzulässige Doppelförderung sah. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass nun ein Konzept erarbeitet wurde, das den europarechtlichen Vorgaben entspricht.
„Das zähe Ringen mit der EU und dem Bund hat sich gelohnt. Ich bin froh, dass wir den Ausbau und die Modernisierung der klimafreundlichen Wasserkraft wieder finanziell unterstützen können“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Ab sofort kann den Angaben zufolge für die Modernisierung bestehender Anlagen mit einer Leistung von mindestens 100 kW eine Zuwendung beantragt werden.
Fördermittel stehen außerdem für die Revitalisierung bestehender, aber momentan nicht im Betrieb befindlicher Anlagen ab dieser elektrischen Leistung zur Verfügung. Maßnahmen an Anlagen mit einer Leistung ab 40 kW sind förderfähig, sofern sie bei der Einstellung des Förderprogramms vor drei Jahren bewilligungsreif und bei den zuständigen Stellen aktenkundig waren. Je Maßnahme kann das Land einen Zuschuss von maximal 200.000 Euro gewähren, so das Ministerium weiter.
Laut Ministerium steuern die ca. 1.700 aktiven Wasserkraftanlagen mit etwa acht Prozent nach der Photovoltaik den zweitgrößten Anteil an erneuerbarem Strom zur Bruttostromerzeugung in Baden-Württemberg bei. Hiervon entfällt auf die 65 Anlagen der „großen Wasserkraft“ mit einer Leistung ab einem kW ein Anteil von etwa 90 Prozent, die restlichen rund 10 Prozent werden von der so genannten „kleinen Wasserkraft“ erzeugt.
Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, können insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft Konfliktbereiche mit der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen. Aufgabe aus Sicht des Landes ist es, die beiden Zielsetzungen „Ausbau der erneuerbaren Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ andererseits so weit wie möglich in Einklang zu bringen.