Neue AwSV verschärft Pflicht zur Umwallung von Biogasanlagen


Hintergrund ist, dass die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) am 1. August 2017 in Kraft getreten. Wie die Regierung der Oberpfalz mitteilte, wird damit bis spätestens 2022 eine Umwallung für alle Biogasanlagen zur Pflicht.


Bei Biogasanlagen, die ab sofort neu errichtet werden, sind demnach unter anderem grundsätzlich Umwallungen erforderlich. Umwallungen werden als eine Art Schutzwall oder Schutzmauer um die Biogasanlagen errichtet und verhindern im Fall möglicher Havarien das Ausbreiten von austretenden Gärsubstraten und Fermenterinhalten in Oberflächengewässer, wie beispielsweise in Seen und Flüsse. Bereits bestehende Biogasanlagen müssen bis im Jahr 2022 mit einer Umwallung nachgerüstet werden.


Nach bisher geltendem Recht war der Bau einer Umwallung nur bei Biogasanlagen erforderlich, die seit dem Dezember 2012 errichtet worden waren. Bei Biogasanlagen, die bereits zuvor bestanden hatten – dazu zählt der Großteil der Biogasanlagen – wurde die nachträgliche Errichtung einer Umwallung nur dann notwendig, wenn sich die Anlage in einem wasserwirtschaftlich sensiblen Gebiet, wie beispielsweise in räumlicher Nähe zu einem Oberflächengewässer, befindet und dadurch im Einzelfall ein erhöhtes Schadensrisiko bei einem Störfall besteht.


In der Oberpfalz überprüfen die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht, wie viele von den rund 290 Biogasanlagen bereits mit einer Umwallung ausgestattet sind. Nach Zahlen, die der Regierung der Oberpfalz vorliegen, verfügen bereits 80 Biogasanlagen über eine Umwallung, bei weiteren rund 60 Anlagen ist noch in diesem Jahr mit der Fertigstellung einer Umwallung zu rechnen. „Wir wollen, dass die Oberpfalz auch hier eine Vorreiterrolle übernimmt, wenn es um die Sicherheit von Biogasanlagen geht“, betont Regierungspräsident Axel Bartelt, der zum Thema „Sicherheit von Biogasanlagen“ bereits 2015 zu einem Expertengespräch an die Regierung der Oberpfalz geladen hatte.


Auch mit der neuen Rechtslage bleibt die gesetzlich verankerte Verantwortung der Anlagenbetreiber für einen sicheren Betrieb der Anlagen bestehen. Diese umfasst die Verpflichtung, Biogasanlagen ständig auf Dichtheit und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionsfähigkeit zu überwachen. Zudem müssen prüfpflichtige Teile regelmäßig von Sachverständigen überprüft und gegebenenfalls weitere Vorsichtsmaßnahmen vorgenommen werden.