Zweite Ausschreibung: Windstrom für 4,28 ct je kWh


“Der durchschnittliche Zuschlagswert ist im Vergleich zur ersten Runde um über einen Cent pro Kilowattstunde gesunken”, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Zuschlag für jede Kilowattstunde liegt nun bei 4,28 Cent.


Die Bundesnetzagentur habe insgesamt 67 Geboten den Zuschlag zum Bau von Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1.013 Megawatt erteilt. Wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilt, war die Ausschreibung deutlich überzeichnet. Insgesamt wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt abgegeben.


Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde.


Ein hoher Anteil der Zuschläge konzentriert sich in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands. 63 Prozent des Volumens gingen in die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dies zeige, dass, ähnlich wie bei den Ausschreibungen für Solaranlagen, neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielten. In der ersten Ausschreibung für Windenergie an Land


Gesetzlich definierte Bürgerenergie dominiert 2. Ausschreibung


Wie die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite mitteilt, waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. So waren 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge Bürgerenergiegesellschaften.  Im Ergebnis entfielen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh.


Der überwiegende Teil der Bürgerenergiezuschläge geht an Gesellschaften, aus deren Geboten ersichtlich wird, dass sie zumindest organisatorisch einem einzelnen Projektierer zuzuordnen sind. Auf diese Gruppe von Bietern entfallen 37 Zuschläge mit einem Zuschlagsvolumen von 660 Megawatt. Zusätzlich gingen fünf Zuschläge mit 30 Megawatt ohne Bürgerenergieprivileg an weitere Gesellschaften dieses Projektierers. Diese Bieter vereinen insgesamt 68 Prozent der Zuschlagsmenge auf sich.


Nach der ersten Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur die erfolgreichen Bürgerenergiegesellschaften überprüft. Es gibt bislang keine Hinweise darauf, dass gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen wurde.


BWE sieht Windenergieausbau in Gefahr


Mit Blick auf die Ergebnisse der 2. Ausschreibungsrunde warnte der Bundesverband Windenergie (BWE) davor, dass es durch die Entwicklung der Ausschreibungsergebnisse in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Abriss beim Ausbau der Windenergie kommt. Es sei fraglich, ob der Zubaukorridor in den Jahren nach 2018 sowohl zeitlich als auch hinsichtlich des Volumens erreicht werden könne. Wie sich der Preisdruck allerdings auf die tatsächliche Realisierung auswirken werde, sei frühestens in zwei Jahren absehbar.