Bundeswehr kann Bau von Windanlagen vorerst nicht verhindern


Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die sofortige Vollziehung der von der Kreisverwaltung Südwestpfalz erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen angeordnet. Die Bundeswehr hatte sich gegen die Pläne der Pfalzwerke gewehrt.


Die Bundeswehr befürchtet durch die Anlagen die Beeinträchtigung der Radartechnologie der „Polygone“-Einrichtung mit ihren vier Stellungen Bann A, Bann B, Pirmasens und Oberauerbach. Diese elektronische Luftkampfübungs-Anlage, die gemeinsam von den Luftstreitkräften Deutschlands, Frankreichs und der USA betrieben wird, besteht aus vier Fernmeldeanlagen zur Erfassung, Verfolgung und Bekämpfung von Bedrohungen aus der Luft. Auf dieser Anlage wird eine einsatz- und realitätsnahe Ausbildung von Luftfahrzeugbesatzungen durchgeführt.


Bundeswehr sieht Störung des Radars durch Windanlagen


Nach Ansicht der Bundeswehr könnte die Errichtung der drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg die Zielverfolgung des Radars erheblich und nachhaltig stören. Tests hätten ergeben, dass die Zielverfolgungsgeräte an Rotorblättern von Windenergieanlagen aufschalteten und dort „hängen“ blieben, wenn – vom Radargerät aus betrachtet – Luftfahrzeuge hinter der Windenergieanlage flögen.


Bereits jetzt schon werde das Übungsgebiet der Polygone-Anlage durch die dort vorhandene große Zahl von Windenergieanlagen bis zu 40 Prozent „verschattet“. Auch die geplanten drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg ragten in den Radarerfassungsbereich der „Polygone“-Anlage hinein und führten zu einer weiteren Verschlechterung der Situation.


Da der von der Bundeswehr erhobenen Klage aufschiebende Wirkung zukommt mit der Folge, dass die Pfalzwerke AG damit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Klage an der Verwirklichung ihres Vorhabens auf dem Bendelberg gehindert wäre, hat sie beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs der Genehmigung gestellt und vorgetragen, schon der Kreisrechtsausschuss habe das Vorbringen der Bundeswehr als zu wenig konkret angesehen, um die Annahme einer Störung der Radaranlage der „Polygone“-Einrichtung bejahen zu können.


Störung der Radaranlage nicht ausreichend begründet


Eine Verzögerung des Baus der drei Windenergieanlagen infolge der aufschiebende Wirkung der Klage zöge für sie erhebliche wirtschaftliche Nachteile nach sich. Außerdem sei gesetzlich der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung festgeschrieben, wonach bis zum Jahre 2050 stufenweise dieser Anteil auf 80 Prozent angehoben werden solle. Auch das Land Rheinland-Pfalz habe sich zum Ziel gesetzt, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern.


Das Verwaltungsgericht hat dem Antrag der Pfalzwerke AG stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die Bundeswehr habe eine Störung der Radaranlage der „Polygone“-Einrichtung gerade durch die drei geplanten Windenergieanlagen auf dem Bendelberg nicht belegt. Ihr Vortrag, die drei Windenergieanlagen auf dem Bendelberg führten zu einer weiteren erheblichen Verschattung des Luftabwehrradars im Übungsgebiet der „Polygone“-Anlage, sei nicht plausibel gemacht.